Manche Straßenverkehrsbehörden machen darum Radwege an Hauptstraßen wartepflichtig gegenüber eigentlich untergeordneten Straßen. Damit wird dann systematisch benachteiligt, wer sein Verkehrsmittel verantwortungsvoll gewählt hat.
Ja, das entspricht aber der Einstellung dieser Behörden gegenüber dem Fahrrad als Verkehrsmittel. Der Vorteil ist, daß solche Radwege dadurch die Benutzungspflicht verlieren, außer die Straße hat zusätzlich noch ein Fahrradverbot.
Ein herausragendes Problem gibt es bei Dunkelheit: Kaum ein Autofahrer blendet wegen Gegenverkehrs auf dem Radweg ab. Weil straßenbegleitende Radwege meist etwas tiefer, seltener etwas höher liegen als die Fahrbahn, wird der Radweg vor dir bei Gegenverkehr auf der Fahrbahn zum schwarzen Loch, auch mit der besten Fahrradbeleuchtung.
Das Hauptproblem sind hier wieder linksseitige Radwege. Die Autobeleuchtung ist meines Wissens immer noch asymmetrisch: Nach links wird wegen des Gegenverkehrs auf der Fahrbahn wesentlich weniger geleuchtet als nach rechts. So soll der Gegenverkehr weniger geblendet werden, aber der rechte Fahrbahnrand ist gut zu erkennen. Auf linken Radwegen bekommt man so die volle Blendung ab, auch bei Abblendlicht, auf rechten Radwegen geht es viel besser.