Auch wenn der Unterhaltungswert dann nicht mehr so hoch ist:
Der rechtliche Weg ist der, daß, -so die von z.B. Guylaine selbst gesetzte Frist nicht eingehalten wird- vom Verbraucher eine Nachfrist gesetzt werden kann.
Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Verbraucher dann das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen.
... Z.B. einen -früher so genannten- Mahnbescheid gegen die mißliebige Firma erwirken.
...oder ein Anwaltsbüro beauftragen
... oder ein paar nette Kumpels schicken. (der sogenannte außergerichtliche Weg

)
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