Sorry, den Schuh mit dem Grabsteinspruch muß ich mir anziehen. War nicht als Verar**** gemeint, sondern eher als zynischer Galgenhumor.

Videoaufzeichnung ist halt genau wie Fahrtenschreiber, Blackbox, Voicerecorder ein v.a. Mittel der Aufklärung NACH dem Crash, was bei beweisbarer Unschuld des Geschädigten natürlich wenigstens ein Trostpflaster (Schmerzensgeld, Schadenersatz, rechtliche Rehabilitierung) für das Opfer und/oder die Hinterbliebenen sein wird.

Deine Beobachtung mit zu devoter Fahrtweise kann ich nur bestätigen. Die Grenzen zwischen vernünftig selbstbewußtem Fahren, devot-unterwürfigem Schleichgang, selbstmörderischem Kamikaze-Stil innerhalb oder außerhalb geltenden Rechts und "der klügere gibt nach", bevor es wirklich im Einzelfall kracht, sind sehr fließend.

lG Matthias