In Antwort auf: thomas-b
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Deine Aussage, dass es für über ebay keine Garantie gibt ist falsch, und das freiwillig so zu sehen, heißt seine Rechte aufzugeben.

Doch, stimmt schon.
Wenn man es nämlich so genau wie der Gesetzgeber nimmt. Demnach ist Garantie eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Bspw. 5 Jahre Garantie gegen Rahmenbruch. Der Garantiegebende ist in der Gestaltung relativ frei. So kann er durchaus den verkauf über Ebay oder die Benutzung an Montagen ausschließen.

Der Händler, wenn er gewerblich ist, kann sich aber, auch bei anderslautenden AGB nicht vor den gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monaten Gewährleistung drücken. Daher zuerst mit dem Händler reden.

2 Monate seit Kauf ist kein Problem, es sei denn den gibts inzwischen nicht mehr.
Bei Kuf von Privat, den Verkäufer nett fragen, ob der noch ne Rechnung hat.

job