Das ist eine Negativbeispiel für verfehlte kfz-bevorzugende Verkehrspolitik der Verwaltung. Die Stadt begründet dieses
1. mit der Unfähigkeit ungeübter Radfahrer eine 3m-Spur so deutlich zu besetzen daß Überholen für KFZ nicht möglich ist.
2. Das verkehrsrechtswidrige Verhalten von KFZ-Lenkern sich mit 10cm Abstand an rechts fahrenden Radlern vorbeizuquetschen.