Ist dieser Radweg heute benutzungspflichtig?
Ich bin (allerdings in den 80er und 90er Jahren) einige Male über die Brücke gefahren und habe immer ganz normal die Fahrbahn benutzt. Damals konnte man die N207/E4 problemlos legal von Puttgarden bis Oldenburg befahren. Jetzt ist sie von Oldenburg bis Heiligenhafen für Radfahrer ersatzlos beseitigt worden und ich würde davon ausgehen, daß man mit der Verlängerung der Autobahn bis Puttgarden ganz darauf verzichten wird, für Radfahrer eine Fahrt zwischen Fehmarn und dem Festland zu ermöglichen, so wie man auch darauf verzichten wird, die Fahrt von Fehmarn nach Dänemark zu ermöglichen, wenn dort die Brücke gebaut wird.