Batteriebeleuchtung wird aber auch in Deutschland geduldet, genauso wie die kombinierten Reflektor-/Lichtanlagen (eigentlich muss wohl nach Vorschrift beides getrennt angebracht werden). Der Polizei ist hier durchaus bewusst, dass die Gesetzgebung nicht immer mit der technischen Entwicklung Schritt hält (zumindest für Hessen weiß ich von einem Polizisten, dass es sogar schriftliche Dienstanweisungen gibt, die das für in Ordnung erklären). Wichtig ist nur, dass die Beleuchtung einwandfrei funktioniert.
Gruß
Hendrik