in Bayern sind wir mit den Fritzsch-Wanderkarten 1A zu recht gekommen. Alle weis (Doppellinie) eingezeichneten Wald- und Forstwege sind eigentlich mit Rad befahrbar.
Ich meine für die Abschnitte, bei denen kein Radweg existiert oder der Radweg auf der Straße ist.
Grüße aus dem Vogtland