Hallo Markus,
der Gesetzgeber sagt, dass man den Radweg grundsätzlich benutzen muss, und wenn in einem Gesetz das Wort "grundsätzlich" auftaucht, bedeutet das, dass es Ausnahmen gibt.
@1.stellenweise vereist/verschneit ist
Wird nicht akzeptiert werden. Wer nicht sicher fahren kann muss notfalls schieben.
@2 mit derart scharfkantigem splitt gestreut ist, daß ich mir in einer woche
Wenn du das nachweisen kannst, dass derjenige, der die Straße oder den Weg unterhält, dir einen Schaden zugefügt hat, kannst du ihn haftpflichtig machen
@3 vier wochen lang nicht von glassplittern befreit ist ?
Wie in 2, der Nachweis, dass jemand seine Sorgfaltspflicht verletzt hat muss nachgewiesen werden. Wenn das möglich ist, gibts Schadenersatz.
Viel Glück bei den Behördengängen und dem Rechtsstreit. Kann mir schon die schönen Telefonate mit dem Amtsschimmel vorstellen
Gruß Oli