"8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden."
(Beförderungsbedingungen der DB,
http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/hilfe/agb/MDB37933-agb_25_06_07.pdf, Seite 12 ff).
War denn absolut kein Platz vorhanden oder ging es nur um das Aufhängen?
Bis letztes Jahr war die Tandemmitnahme explizit geregelt (zwei Fahrkarten, abstellen an der Wagenwand, sichern mit Spanngummis o.ä.).
Gruß
Uli