erstmal danke für die antworten.
meine letzte frage dazu ist, woran man erkennt, dass die gewährleistung auf ein jahr eingeschränkt wurde?
wahrscheinlich in den agb´s des jeweiligen ladens, oder? und müssen die aushängen oder gibts die nur auf anfrage?
fakt ist, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, es gibt mindestens ein halbes jahr gewährleistung mit beweispflicht auf seiten des händlers.
also danke nochmal, das reicht schon um kleinere mängel notfalls geltend zu machen.