Achtung Eilmeldung!
Wissenschaftliche Versuche an der Bundesanstalt für Straßenwesen BaSt haben ergeben, das Schrader-Ventile, im Volksmund auch als "Autoventile" bekannt, nicht für Drücke über 5 bar geeignet sind. Zudem ist es nicht möglich diese Ventile mit handelsüblichen Luftpumpen ordnungsgemäß zu befüllen.
Aus diesem Grund hat Verkehrsminister Tiefensee eine Verordnung erlassen, die die Benutzung dieser Ventile im öffentlichen Raum ab sofort verbietet. Alle Benutzer müssen ihre Fahrzeuge sofort auf Sclaverandventile, auch als Französische Ventile bekannt umrüsten. Dafür wurde eine Übergangsfrist bis zum 01.01.06 festgelegt. Wer danach bei den flächendeckend durchgeführten Kontrollen noch mit einem nicht zulässigem Ventil erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 5 Tagessätzen rechnen. Dazu kommen dann noch 14 Tage in einem Umschulungslager, wo der richtige Gebrauch des Sclaverandventils gelehrt wird.
Bundesverkehrsministerium.
Achtung, wer Ironie findet, darf sie behalten.
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