In Antwort auf: falk
Bislang war ich der Meinung, dass nur die Polizei zwangsweise Identitäten feststellen darf, und auch dass ohne begründeten Verdacht auf unerlaubte Handlungen nur in Zollgrenzbezirken.

Zumindest hier in Beckstein-Land gibt es auch noch Schleierfahndung.