In der Tat war es auch bisher so, dass diese Tickets nicht uebertragbar waren. Nur war diese Regelung quasi ohne praktische Relevanz, da es dem Zugbegleiter unmoeglich sein duerfte, dem Fahrgast nachzuweisen, dass er nicht Erstbesitzer des Tickets ist. Er muesste schon Zeuge dabei sein, wie jemand sein Ticket an jemand anderes Verkauft. Und selbst dann sehe ich die Beweislage immer noch recht mangelhaft, da es ja auch eine Gruppe sein koennte, bei der nun einer abspringt (hypothetisch zumindest).
Die neue Regelung mit dem Namen auf dem Ticket macht die Sache schon viel durchfuehrbarer fuer die Bahn. Ich frage mich nur, wieso ich als Bahnreisender immer einen dokumentenechten Stift mitfuehren sollte.

Viele Gruesse,
Maik