Naja, die klare bauliche Radwegserkennbarkeit deutet fast immer auf einen nicht benutzungspflichtigen Radweg hin. "Ungültige" Radwege kennt die StVO nicht.
Aber nicht benutzungspflichtige Radwege sollten in der Regel schon Radfahrern vorbehalten sein. Zumindest halte ich mich als Fußgänger daran und latsche generell nicht auf irgendwas rum, was aussieht, als ob es für Radfahrer gedacht/gedacht war. Als Radfahrer benutze ich nichtbenutzungspflichtige Radwege in aller Regel nicht, so dass ich auch seltenst in die Verlegenheit komme, da in Konflikte mit Fußgängern zu geraten.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.