Moin
Übrigens braucht man sich bei der deutschen Polizei nicht melden, da sie dafür nicht zuständig sind.
Das stimmt übrigens nicht! Der § 7 StGB, siehe
hier verpflichtet die deutsche Polizei, eine Anzeige aufzunehmen; ich gehe mal davon aus, dass Fahrraddiebstahl auch in Frankreich strafbar ist!
Im Ergebnis bringt Dich aber eine Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei nicht weiter, weil, nach der Anzeigenaufnahme wird die Anzeige unmittelbar an die Staatsanwaltschaft übersandt, ohne dass irgendwelche Ermittlungen geführt werden.