Re: Die Abenteuer eines Fahrraddiebstahls

Posted by: motion

Re: Die Abenteuer eines Fahrraddiebstahls - 10/11/22 08:58 AM

In Antwort auf: bikekiller39
Moin schmunzel

In Antwort auf: motion


Übrigens braucht man sich bei der deutschen Polizei nicht melden, da sie dafür nicht zuständig sind.


Das stimmt übrigens nicht! Der § 7 StGB, siehe hier verpflichtet die deutsche Polizei, eine Anzeige aufzunehmen; ich gehe mal davon aus, dass Fahrraddiebstahl auch in Frankreich strafbar ist!

Im Ergebnis bringt Dich aber eine Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei nicht weiter, weil, nach der Anzeigenaufnahme wird die Anzeige unmittelbar an die Staatsanwaltschaft übersandt, ohne dass irgendwelche Ermittlungen geführt werden.


Das habe ich so nicht geschrieben oder du hast es falsch verstanden. Anzeige aufgeben war ja problemlos. Das was ich meinte, steht im Zusammenhang damit, dass ich ein Rad ja gefunden habe. Und da können Sie nichts machen. Und das ist übrigens auch das einzige was mich daran stört. Man hat das Rad gefunden und die französische Polizei scheint nichts zu tun und die deutsche ist nicht zuständig dafür Beziehungsweise würde das Verfahren Monate dauern. Mir ist völlig klar, dass die Polizei andere Dinge zu tun hat als auf Fahrradsuche zu gehen. Aber wenn es schon vor einem liegt und man nicht mehr auf Suche gehen muss, könnte man doch einfach mal zugreifen oder?