Die DB erlaubt Mitnahme von Falträdern als Handgepäck oder Traglast. Dafür gilt (Zitat Beförderungsbedingungen A 7.1.1 und 7.2): "Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung." bzw. "Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden."
Das klappt mit einem zerlegten großen Fahrrad samt seiner Laufräder selten. Da scheint mir das unauffällige Verhüllen geschickter - zusammen natürlich mit der schnellen Suche nach einem Ort dafür, wo die Fahrradteile niemanden stören. In einem vollen Zug ist das schwierig genug...
Liebe Grüße
Maja