In Antwort auf: TorstenH

siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.
Danke für den Hinweis. Zur Auslands/Reise-KV finde ich da allerdings nichts, es sei denn du meinst damit, dass eine solche nicht den in Absatz 3 aufgeführten Kriterien erfüllt.