In Antwort auf: Peter Lpz
Ich sehe das garnicht unbedingt so positiv. Weil ich die Gefahr sehe, dass eine Leistung, die nicht bezahlt wird, auch nicht unbedingt erbracht werden muss. Schön zu erleben bei der Bahn. Ich finde 100,- € Gebühr für die Radmitnahme im Flieger absolut angemessen, wenn mir dafür der Ärger und gelegentliche Diskussionen erspart blieben. Hinsichtlich der oftmals hinterhergeschmissenen Flugtickets, stellt sich mir die Frage nach den 100 Euronen nicht.


Nach der Argumentation würdest Du in Restaurants auch gerne für sauberes Besteck und Toilettenbenutzung extra bezahlen? Sonst gibt es für das Restaurant ja keine Motivation da überhaupt zu putzen...

Eine Leistung muss dann erbracht werden wenn sie vertraglich festgeschrieben ist. Ob die Leistung als Extrapunkt auf der Rechnung auftaucht tut da nichts zur Sache.

Meine praktische Erfahrung ist aber genau in die andere Richtung. Die Pfennigfuchserairlines bei denen man für jeden Furz extra zahlen muss sind dann auch die, die mir das Rad zerkrazt haben, bei denen Gäste beim Boarding für 5 Minuten ihre Handtasche in den Rucksack quetschen müssen (weil 1! Handgepäckstück) oder bei denen bei kleinsten Überschreitungen von Gepäckmaßen schon der Aufschlag fällig wird.