In Antwort auf: StephanBehrendt
Seit wann muss bei den SNCF oder der DB ein in einer Hülle verpacktes Faltrad angemeldet werden wenn das Gepäck nicht wie bei den Billig-TGVs von JaGeh begrenzt ist?
Bei der Billigmarke OUIgo der SNCF gibt es eine Gepäckbeschränkung ähnlich wie bei Billigfliegern. Dort müssen zerlegte Fahrräder als Extragepäck angemeldet und bezahlt werden: SNCF-Seite (frz), obere Tabelle rechte Spalte.