Vom überfliegen:
Gilt ab 1.8.2018
geht immer, wenn Radfahrer älter als 15Jahre ist und die Geschwindigkeit auf der betreffenden Straße max. 50km/h ist.
Gibt auch Möglichkeiten, unter denen es bei Straßen mit mehr als 50km/h geht- Müssen irgendwie tauglich sein- das verstehe ich nicht so ganz...