Dass von den Bahn- und sonstigen Serviceangestellten keiner eine genaue Ahnung hat, zeigt doch, dass das Thema Reservierungen nicht geregelt wurde, schon gar nicht vertraglich.
Autler wissen nicht, das sie beim Überholen von Radlern 1,5 m Abstand benötigen - trotzdem ist es geregelt.