Du hast aber auch in einem Nahverkehrszug keinen Anspruch auf Mitnahme. Wenn der Zug voll ist dann liegt es im Ermessen des Zugbegleiters ob er dich mit mit fahren lässt
Das ist mir klar und in jedem Zug so. Aktuell sollte es im Radabteil wohl keine Probleme geben .... es sei denn, es wird mit radfernen Dingen vollgestellt. Aber hier geht es ja nicht um die grundsätzliche Radmitnahme, sondern um die Reservierungspflicht. Gruß Ulli