Wobei diese Dinge zu den Beleuchtungsvorschriften von Anhängern meines Wissens brandneu (sprich aus diesem Jahr) sind. Für alle älteren Hänger gilt ne Übergangsfrist.
Ja, das steht in Absatz 6. Demnach gilt die Regelung für Anhänger nicht, die vor dem 1.1.18 in den Verkehr gebracht wurden.