Also wenn da wirklich ein schiefer Hinterbau vorliegt, dann ist das absoluter Rahmenbaupfusch.
Deine Vorgeschichte klingt so, als ob du schon Dinge reklamieren musstest? So ganz grundsätzlich räumt dir der Gesetzgeber auch ein von dem Kaufvertrag komplett zurück zu treten - wenn der Vertragspartner nicht in der Lage ist den Mangel zu beheben.
Ich würde da aber mit Augenmaß rangehen. Wenn du erst Probleme mit der Gabel hattest, jetzt mit dem Spurlauf, dann waren das halt zwei Mängel, die der Rahmenbauer beide getrennt nachbessern kann. Wenn er allerdings schon mal an dem Hinterbau rumgeschweißt hat und es jetzt erneut nicht passt, dann drängt sich der Verdacht auf, dass der Rahmenbauer nicht in der Lage ist den Mangel zu beheben und du kannst vom Vertrag zurücktreten. Schau ins BGB, da stehen die Konditionen drin.
Auf jeden Fall würde ich kein teures Maßrahmenrad mit vermurkstem Hinterbau fahren wollen, dass ist doch Oberpfusch, den ich kaum an der Bahnhofsmöhre gewillt wäre einzugehen.