Ich zumindest sehe im Yield-Management ein ausgefuchstes System der Auslastungssteuerung und keinen Basar, bei dem man übers Ohr gehauen wird, wenn mann nicht aufpasst.
Ausgefuchst vielleicht, aber ob es auch mit geltendem Wettbewerbsrecht vereinbar ist? Die Kunden werden immerhin nicht hierüber (und über manches mehr) bei der Angebotsauswahl informiert. Frage: Gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz für das Unternehmen, welches komplett aus Steuermitteln aufgebaut und am Laufen gehalten wird und zu 100% dem Staat gehört, nicht mehr? - Oder ist dieser Grundsatz eh schon immer nur heiße Luft und Bestandteil des Volksberuhigungs- und Ablenkungsapparats gewesen?
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.