Ich vermute mal, dass es noch keine expliziten Positionsleuchten gibt, da die Änderung der StVO ja noch ganz neu ist. Daher ist es wichtig, dass die StVO zwischen dem Scheinwerfer als Abblendlicht (fürs Rad) und einer Leuchte (für den Anhänger) unterscheidet. Damit dürfte es deutlich leichter sein, so eine Zulassung zu bekommen.
Die Frage ist nur die, ob überhaupt ein Markt dafür da ist, da diese nur für Anhänger über einem Meter vorgeschrieben ist. Schmälere Anhänger dürfen zwar, müssen aber nicht.