Bin nicht juristisch versiert, aber es gibt ja auch noch die Versicherungpflicht. D.h. du darfst eigentlich nur abmelden wenn du dich außerhalb des Landes aufhältst. Weiter glaube ich dass die Sache mit dem gewöhnlichen Aufenhalt sich auf das Jahr bezieht, wofür es min. 6 Monate sein müssten.
Vielleicht sagt ja noch jemand was zum Wieder-genommen-werden. Ich meine aber eigentlich auch dass sie dich wieder nehmen müssen. Im Zweifelsfall fordern sie aber das Geld für die 3 Monate nach.