Genau diese
Gesamt-Ökubilanz liegt der Pfandbefreiung des Getränkekartons zu Grunde. Für pfandfreie Verpackungen muss in regelmässigen Abständen nachgewiesen werden, dass sie gegenüber dem Mehrwegsystem "ökologisch vorteilhaft" sind.
Auszug aus dem "Bundesverpackungsrecht"