Was den Generator angeht: Der Gesetzgeber schreibt mitgeführtes zugelassenes Licht bei Rädern unter 11 kg (da fallen meine Renner und MTB drunter, Reiseesel nicht) vor. Ich fahre nicht ohne Licht bei Dämmerung/im Dunkeln, bin ja nicht lebensmüde. Aber heute gibt es hoch leistungsfähige Akkus und ich habe bereits vor fast 20y die allererste Serie weisse Nichia-LED (aus Japan bestellt!) in einen alten Union-Scheinwerfer so verbaut, dass ich zwei Lichtstufen und 6V-Anschluss für kleine billige Bleigelakkus im Flaha hatte. Daher kein Generator - es gibt flexiblere Lösungen! Und die Zulassung: Am Licht hängt u.U. mein Leben, und andere Leute ärgern (blenden) will ich nicht. Ich bin aber so frei, dass ich alle diese Eigenschaften nicht an einer Zulassung durch eine deutsche Behörde festmache.
Da bist du wohl nicht ganz auf dem neuesten Stand. In der StVO ist von
Rennrädern unterhalb der Gewichtsgrenze die Rede. Nur wird nirgends definiert, was ein Rennrad ist. ABER: Die 11kg-Regelung wurde insoweit gekippt, dass seit einer Gesetzesänderung vor etwa zwei Jahren grundsätzlich Akkulicht zulässig ist. Es gibt da zwar noch ein paar Widersprüche in der Formulierung, aber in der Praxis ist jedes Akkulicht mit StVZO-Welle wohl als alleinige Beleuchtung zulässig. Zumindest scheint kein Fall bekannt, wo dies seitdem beanstandet worden wäre.