das lese ich so nicht heraus. Dort steht, dass man bei mehr als 100 Teilnehmern definitiv eine Genehmigung brauche, dass dies bei weniger Teilnehmern generell nicht nötig sei, steht so allgemein nicht da.
Na sprich es doch aus, da steht eine Genehmigung ist erforderlich und also auch bei unter 100 Teilnehmern, wenn mit einer erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung zu rechnen ist.
Gummiartig, so dehnbar ist die Formulierung "erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung" und damit hat das nette Verkehrsministerium fast nichts dementiert, sondern bestätigt, was der ADFC da ausgesprochen und jener Staatssekretär dann auch bekräftigt hat. Wenn es ganz dumm kommt, kann selbst für ganz kleine Touren, gleich wer sie anbietet/durchführt, eine Genehmigung verlangt werden.
Nur WANN eben WER feststellt, dass für irgendeine Veranstaltung nun eine behördliche Erlaubnis notwendig ist, DAS wissen wir nun noch immer nicht.
Lustig.
Lustig auch was in einem anderen Absatz steht. Anbieter geführter Radtouren dürfen erlaubnisfrei auf den 4300km Radwegen ihre Veranstaltungen durchführen.