Dazu meine ich mal an anderer Stelle etwas gelesen zu haben: Das Im-Kreis-Fahren in einem Kreisverkehr ist generell (auch mit anderen Fahrzeugen) nicht zulässig. Mit welchem Paragraphen dies begründet wurde, weiß ich nicht mehr; dass sich hier aber eine unnötige Verkehrsbehinderung ergibt, liegt auf der Hand.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.