Für Deutschland stimmt die Aussage schon, hier kann nämlich der Hersteller quasi willkürliche Vorbedingungen an die Garantie Knüpfen, wie Originalverpackungen oder sowas.
Es geht nicht um Garantie, da hast du recht. Der Hersteller ist frei in seinen Bedingungen.
Für die Gewährleistung ist lediglich ein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Rades Voraussetzung. Bei normalen Rädern gehört eine Gravur an geeigneter Stelle dazu.