Für den Erwerber eines gebrauchten Rades mit R-Nabe durchaus ein geeigneter Diebstahlschutz, wenn auch - möglicherweise - ein äußerst hinterhältiger, wenn die Nabe mal zu Rohloff eingeschickt werden muß und sich herausstellt, dass er nicht der rechtmäßige Eigentümer der Nabe ist.
Es besteht die Möglichkeit bei R. vorab zu fragen, ob die Nabe mit der Nr. X als gestohlen gemeldet wurde. Das sollte man möglichst vor dem Kauf machen, R. antwortet auch sehr schnell.
Im Übrigen, der bessere Diebstahlschutz ist sicherlich die Registrierung des Rades bei der Polizei, auch dort wird nach dem Typ der Nabe/Gangschaltung gefragt und dieser wird in die Registrierung aufgenommen.
Meinst du mit Registrierung nur die Angabe der Fahrraddaten bei der Polizei? Das dürfte kein allzu großer
Diebstahlschutz sein, denn deinem Rad sieht man ja nicht an, dass die Daten bei der Polizei liegen. Und Einschreiten dürfte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle wohl auch erst, wenn das Rad als geklaut gemeldet wurde, dann ist auch noch Gelegenheit die Daten anzugeben.
Oder meinst du die Codierung des Rahmens durch die Polizei? Auch da gehen die Meinungen auseinander, aber im Zweifelsfalle dürfte es auf Gelegenheitsdiebe abschreckend wirken.