Und wen kümmert das wirklich ? Im Gegenteil - den Hütern des Gesetzes ist es normalerweise lieber dass einer mit einer Leuchtkanone durch die Gegend fährt als ohne irgendwas.
Dich sollte es kümmern, denn mit solchen Leuchten blendest du entgegenkommende Radfahrer extrem! Wenn man in richtiger Dunkelheit mit dem Fahrrad unterwegs ist, dann sind Pupillen durch die geringe Helligkeit des eigenen Scheinwerfers weit offen und dann blendet schon ein leicht zu hoch eingestellter StVZO-Scheinwerfer so stark, dass man den Weg nicht mehr sehen kann. Da hilft es dann auch nicht, den Blick zum Fahrbahnrand zu richten.
Falsch eingestellte Scheinwerfer oder Scheinwerfer ohne Abblendcharakteristik werden durch die immer helleren LEDs meiner Meinung nach zum echten Problem und Sicherheitsrisiko. Jeder, der einen modernen LED-Scheinwerfer am Fahrrad hat, sollte die Einstellung regelmäßig auf Blendfreiheit überprüfen, am besten vor jeder Fahrt.
Und wer sich einen nicht zugelassenen Scheinwerfer ans Rad bauen möchte, der sollte sich vorher ggf. mit Hilfe einer zweiten Person anschauen, wie sein Scheinwerfer aus der Sicht des Gegenverkehrs aussieht. Vielleicht rückt dann der ein oder andere von einer allzu gedankenlosen "Hauptsache, ICH sehe schön viel"-Meinung ab.
Christian