Mal was ganz anderes: Bei deinen jährlichen Ausgaben für Medikamente käm für dich eine Zuzahlungsbefreiung in Betracht. Bei Interesse hier mal informieren:
Link VerbraucherzentraleIm Urspungsbeitrag ging es um die Kosten für die Medikamente an sich. Die Zuzahlungsbefreiung im Sinne des §62 SGB V bezieht sich aber nicht darauf, sondern (nur) auf die Zuzahlung für Arzneimittel. In der Regel sind das je abgegebenen Arzneimittel 10% der Kosten, jedoch mindestens 5,00€,t jedoch nicht mehr als 10,00€. Das gilt in D nicht für Privatrezepte!
Fürs Ausland für gibt's nochmal Sonderregeln,die müsste ich aber raussuchen, wenn Bedarf besteht. Im Übrigen gilt: die Berechnung der Belastungsgrenze ist nicht ganz einfach. Meistens klappt die nur am Jahresende.
Rolf