Steht das Rad eingeschlossen im abeschlossenen Keller ist es versichert, aber was ist abends vor der Kneipe? Oder gar unterwegs auf Tour?
Mahlzeit,
diese Fragen stellte ich mir vor zwei Jahren auch mal und habe mich gerade noch mal mit google umgesehen - Scheint aber noch so zu sein wie damals :
- das Fahrrad hat zwischen 22 und 6 Uhr in einem abgeschlossenen Raum zu stehen
- wird es zwischendurch auf der Straße entwendet, muß man Nachweise erbringen nachts unterwegs gewesen zu sein
- man darf es über den Keller hinaus, auch in einem geschlossenen Auto unterbringen
Ob die jeweillige Versicherung ALLE dieser Punkte abdeckt und wie penibel sie beim "Nachtfahrtbeweis" ist, wäre auf jeden Fall vorher zu klären.
Zitate :
Quelle :
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/3.0.26;cmid;8;crid;14Je nach Vertrag ist Ihr Fahrrad gegen Diebstahl über die Hausratversicherung mitversichert. Die Entschädigungs-
summe liegt in der Regel zwischen ein und fünf Prozent der Versicherungssumme. Wie der Versicherungsschutz genau aussieht, steht in Ihren Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Bedingungen.
Einzelne Teile des Fahrradzubehöres, zum Beispiel ein Sattel oder ein Tacho, sind nur versichert, wenn sie gemeinsam mit dem Rad abhanden kommen, einzeln nicht.
(eigentllich n'Scherz weil mein Sattel über ein Schloß mit dem Rahmen verbunden ist)Die Versicherung zahlt nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war.
Verschwindet das Rad nachts zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens, dann zahlt die Versicherung nur, wenn sich das Rad in Ihrer Wohnung oder den dazugehörigen Räumen (z. B. Keller oder Garage) befand
oder wenn das Fahrrad in der Nacht in Gebrauch war. Beispiel: Das Rad wird vor dem Kino abgestellt, um nach der Vorstellung nach Hause zu fahren.
Quelle :
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/3.0.47;cmid;8;crid;14Wann greift der Versicherungsschutz?
Die Versicherungsverträge sehen in der Regel vor, dass das Rad
an einen festen Gegenstand angeschlossen werden muss. Außerdem wird der Versicherungsschutz häufig daran gebunden, dass sich das Rad in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr in einem geschlossenen Gebäude
oder in einem Kraftfahrzeug befinden muss .
Gruß
Hanns-Jürgen