Ja, scheint zu stimmen
ich hab im §67 der STVZO auch nix mehr zur max-Leistung gefunden, aber:
Warum darf dann z.B. die MirageX nicht am Rad betrieben werden (10W), warum dürfen Lupines Xenon-Ionenantriebe
nur als Zeltlampe verkauft werden?
Immerhin hat Sigma ja für die mirage die zulassung erhalten, warum dann also nicht auch für das X-Modell?
Und muss der SON nicht auch kastriert werden? Ich dachte, da mal was gelesen zu haben, dass man ihn irgendwie auf mehr Leistung trimmen kann, da das von haus aus reglemtiert ist. Oder hat das nur technische Gründe?
Aber wenn der max. Leistung nix mehr im Weg steht, werd ich demnächst mit einer UVS-Station auf dem Anhänger meine 2x50W halogenscheinwerfer befeueren, oder doch lieber gleich 2 Xenon-Scheinwerfer á 80W von Hella??? Auf dass die Nacht zum Tag wird