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#7591 - 04/10/02 01:23 PM
Bundesstrasse???
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DieWeltenbummler
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Hallo, folgendes würde mich mal nebenbei interessieren: Im Radio wurden wieder Radfahrer in den Verkehrsnachrichten durchgegeben, die auf der Autobahn fahren. Angeblich irgendwo auf der A40 zwischen Bochum und Dortmund. Schön und gut, jetzt muß ich mal für die Ortsunkundigen erklären. Die A40 führt schnurgerade durch das Ruhrgebiet und war früher die B1, also eine Bundesstrasse. Allerdings ist sie das heute ganz offiziell auf einem Teilstück immer noch. Wenn man also von Duisburg durch Essen, Bochum, Dortmund bis nach Unna fährt bleibt man immer auf der selben gut ausgebauten vierspurigen Strasse, die bis Dortmund wie eine Autobahn aussieht, allerdings kurz vor Dortmund nur noch die B1 ist. Für den Autofahrer gibt es bis auf die Beschilderung (gelb statt blau) eigentlich keinen Unterschied. Nun stellt sich mir die Frage, ob rein theoretisch (machen möchte ich es nicht) das Befahren dort erlaubt ist. Ich meine, als Ortsunkundiger steht man ja manchmal vor einem Problem. Man liest vielleicht Bundesstrasse und denkt sich nichts böses und auf einmal ist man in den Nachrichten. Auch wir sind schon in Tschechien auf Straßen geradelt, bei denen wir uns nicht sicher waren, ob das okay war. (möglicherweise waren wir auch in den dortigen Verkehrsmeldungen, wer weiß das schon?) Verzeiht bitte, aber meine letzte Fahrstunde ist schon länger her. Erschreckend, was man alles vergisst. Gelernt habe ich das bestimmt schon mal. Danke Michael, der jetzt nur noch vier Tage Büro vor sich hat....
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#7594 - 04/10/02 01:39 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Anonymous]
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Hi Michael.
also nur weil eine Bundesstrasse vierspurig ist, ist das Rad fahren dort nicht verboten. Wir haben hier in der Innenstadt genügend vierspurige Bundesstrassen, auf denen wir ständig radeln.
Verboten ist Rad fahren
- auf Autobahnen - auf Kraftfahrstrassen (d.h. rechteckiges blaues Schild mit Auto drauf) - wenn explizit ein Schild mit durchgestrichenem Fahrrad dransteht
Ausserdem bist du verpflichtet, einen vorhandenen Radweg zu benutzen und darfst daher da, wo es einen Radweg gibt selbstverständlich nicht auf der Strasse fahren.
Wir sind auch schon auf einer vierspurigen für Radler verbotenen Strasse gelandet, obwohl (oder weil?) wir konsequent einer Radler-Ausschilderung gefolgt sind. Das ist also gar nicht so abwegig.
Martina
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#7614 - 04/10/02 10:09 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: DieWeltenbummler]
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Hi Michael Wie schon gesagt wurde, solange es nur ´ne Bundesstraße ist, darf man da fahren. Mir ist es auch schon mal passiert, daß ich auf einmal auf der Autobahn stand. Die Schilder waren zugeschneit und ich dachte es wäre Bundesstraße. Zum Glück kam nach 500m die nächste Abfahrt.Aber wie ist es jetzt eigentlich mit den Radwegen? Muß man sie nur benutzen wenn sie in `gutem`Zustand sind oder immer? Und was heist dann gut? Tschüß Claudia ....die jetzt nur noch 65 Schultage hat
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#7617 - 04/11/02 05:45 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Claudia]
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Hallo zusammen,
soweit ich weiss, kann man tatsächlich auch auf der Strasse fahren, wenn der Radweg in einem üblem zustand ist (Was immer dass auch heissen mag...) Aus reinem Selbsterhaltungstrieb bleibe ich dennoch auf dem Radweg, auch wenn der mal nicht so toll ist.
Gruß Zwigges
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#7623 - 04/11/02 07:33 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Zwigges]
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Nun mal ne kleineAufklärungsstunde zum Thema RAdweg, mein Lieblingesthema und obwohl ich aucn leidenschaftlicher Autofahrer bin muß ich mich hier imemr wieder mit anderen Kraftfahrern anlegen.....
Wie oben ebschrieben, darf man nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit dem FAhrrad fahren.
Seit Juli 1998 (legt mich net au f den Monat fest kann auch Juni gewesen sein) gibt es eine Reform der StVO. Unter anderem wurde der § 2 Abs. 4 StVO dahingehend geändert, daß aus "vorhandene Radwege" "beschilderte Radwege" gemacht wurde. Dies hat folgenden Hintergrund und gerade für Berlin starke Auswirkungen. In den 80 er JAhren war das Thema RAdfahren gerade auch in Berlin starkes Thema und man hat überal ohne Rücksicht auf Verluste irgendwie RAdwege hingezimmert. Die Ausführungsvorschriften über die StVO schreiben aber RAdwegen ganz betimmte Kreiterien zu. Sie müssen eine ganz bestimmte Breite haben und in einem ordnungsgemäßen ustand sein. Das heißt da dürfen die Steine net hochkant aus dem Boden ragen etc..... Weiterhin müssen vor Kreuzungen HAlteverbote angebracht sein für PKW damit parkende FAhrzeuge beim abbiegen den RAdfahrer sehen können. Dies alles hat dazu geführt das gerade in Berlin ein Großteil der RAdwege nicht mehr als RAdweg (blaues Schild mit FAhrrad drin) ausgeschildert sind und somit dioe Pflicht zum Benutzen der Radwege nicht mehr besteht.
Ich kann aus meiner Erfahrung ind er STadt nur folgendes sagen. RAdwege wie wir sie haben sind gefährlich, weil die Trennung von RAdfahrer und PKW dazu führt, daß der Autofahrer den RAdfahrer vergißt und es immer wieder zu schweren Abbiegeunfällen kommt, ich weiß vowon ich da rede..... Außerdem achten Fußgänger überhaupt nicht auf dem RAdweg, sie steigen aus Autos oder in autos ein und gucken nicht nach RAdfahrern. RAdwege werden zmindest in berlin seltener von Dreck und Glas ectc geräumt als FAhrbahnen..... Dies alles führt mich dazu nicht mehr auf RAdwegen zu fahren ind er Stadt. Wenn ich nämlöich vom Autofahrer gesehen werde und er sich ärgert weil er nu an mir vorbeimuß, dann kann ich zumindest nicht mehr übersehen werden. Meine einzigen gefährlichen Situationen in der Stadt auf der FAhrbahn sind eigetlich nur noch wenn Autofahrer meinen sie müßten den RAdfahrer erziehen weil der doch auf dem RAdweg fahren müsse........ dann wird man mal geschnitten....... naja der eine oder andewre hält dfann auf mein Brüllens chon an....... keine schönen Szenen! Leider sind auch viele Busfahrer des öffentlichen NAhverkehrs hier nicht infoprmiert und reagoieren sehr allergisch auf RAdfahrer. Da wird s dennn schon gefährlich wenn die einen scneiden und erziehen wollen...... Nur können die nie lange mit mir mithalten nach 3-4 Stationen habe ich die meistens abgehängt.... hehe
Auf dem LAnge ist das dann mit den RAdwegen anders, da nutze ich sie meist auch, weil die hohen GEschwindigkeiten wieder andere ´Risiken in sich birgen......
Soviel dazu.......
LG Daniel
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#7624 - 04/11/02 07:35 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Zwigges]
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Hallo, also ich tendiere eher dazu, aus reinem Selbsterhaltungstrieb auf der Strasse zu bleiben . Im Ernst, meiner Ansicht nach sind manche Radwege richtig gefährlich (Drängelgitter, Stufen, enden plötzlich mitten im Verkehr oder vor einer Treppe etc.). Es gibt selbstverständlich auch gute, aber die muss man echt suchen. Wir nehmen uns das Recht raus, vonn Fall zu Fall zu entscheiden, was besser ist. Gruss Martina
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#7625 - 04/11/02 07:40 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: DieWeltenbummler]
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Hallo, bei den ganzen Antworten hier wurde eins vergessen: Die B1 ist eine Autostrasse (Schild weisses Auto auf blauem Grund), wenn sie keine Autobahn ist. Ausnahme ist das Stadtgebiet von Dortmund, wo Radwege neben der B1 verlaufen. Auf einer Autostrasse haben Radfahrer nichts zu suchen. Ob die Strasse Bundesstr. ist oder nicht, hat damit nichts zu tun. Mir kommt aber nicht in den Kopf, wie jemand freiwillig auf einer 3-4-Spurigen Strasse fahren kann, wo nebenan Autos an einem vorbei rasen. Gruss Uli
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"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
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#7627 - 04/11/02 07:52 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Berliner]
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Tine
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Kleine Ergänzung: Auch ich kenne den genauen Wortlaut der StVO nicht, meine aber, dass die Mindestbreite für Radwege 1,50 m beträgt, ist der Radweg schmaler, kann der Radfahrer selbst entscheiden, ob er ihn benutzt. Bei uns ein leidiges Thema aufgrund der originellen kombinierten Rad-/ Fusswege, auf denen man schon mit Kinderwagen kaum einen Fussgänger überholen kann. Ich fahre mit Kinderanhänger inzwischen auch weitestgehend Strasse - wobei ein mulmiges Gefühl bleibt, denn bei einem Auffahrunfall triffts erst mal den Anhänger. Auf dem Radweg aber trifft es uns von der Seite, denn: Eine weiterer Risikofaktor sind die vielen Ausfahrten, aus denen die Autofahrer über Fuss- und Radweg herausgeschossen kommen, um dann erst am Strassenrand anzuhalten und auf AUTOverkehr zu achten. Auch ich bin aktive Autofahrerin, weiss also, dass es auch anders geht, nur eben ´ne Menge mehr Aufmerksamkeit erfordert - wie beim Radfahren halt auch. Tine
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#7631 - 04/11/02 08:24 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Berliner]
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Tine
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Dank TiVos gerade veröffentlichten Links weiss ich nun, dass ich mich recht erinnerte: Bei kombinierten Rad-/ Fusswegen gilt die Benutzungspflicht für Radfahrer nur, wenn der Radweg mind. 1,50 m breit ist. Genaueres hier: http://www.pdeleuw.de/fakten.html.
Nun denn, niemals ohne Zollstock in den Strassenverkehr!
Tine
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#7653 - 04/11/02 02:09 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: ]
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Hallo Berliner, Martina, Tine und alle anderen Gleich eine Warnung vorneweg: das wird jetzt etwas länger... Also, das Thema Radwege ist auch eines meiner Lieblingsthemen. Es gibt dazu auch unter Radlern die verschiedensten Meinungen, und auch bei ADFC-Veranstaltungen ist darüber schon endlos diskutiert worden. Soweit ich weiß, gibt es keine Statistik, die anhand Unfallzahlen belegt, dass Radfahrer auf Radwegen sicherer fahren als auf der Straße. Das Gegenteil ist der Fall. Ich persönlich fühle mich, zumindest innerorts, auf der Straße sicherer als auf dem Radweg. Die Gründe sind schon von anderen aufgeführt worden, es sind vor allem unübersichtliche Ausfahrten, mögliche Konflikte mit Fußgängern und die Tatsache, dass man generell für Autofahrer schlechter sichtbar ist. Und nicht nur in Berlin werden Radwege schlechter gepflegt als die Fahrbahn. Hier in Amberg haben sie gerade mal zu Ostern den Split vom Winterdienst von den Radwegen weggemacht. Glasscherben halten sich auf Radwegen auch oft monatelang. Wenn bei einem Autounfall Scheiben zu Bruch gehen, werden die Scherben oft einfach auf den Geh-/Radweg gekehrt, und da liegen sie dann. Es passiert so gut wie nie, dass ein Radfahrer, der für Autofahrer sichtbar auf der Straße fährt, einfach umgefahren wird. Hauptursache bei Unfällen zwischen Rad und Auto ist, dass der Autofahrer den Radler nicht oder zu spät erkennen konnte. Natürlich trägt da manchmal auch der Radfahrer die Schuld ("Durchschlängeln", Fahren in falscher Richtung, Fahren auf dem Gehweg, mangelhafte/keine Beleuchtung,...), aber oft werden solche Situationen durch miserable Radwege oder allein durch das Vorhandensein von (benutzungspflichtigen) Radwegen hervorgerufen. Ich bin selber schon mehrmals von Autos an- oder umgefahren worden , und bis auf einmal war das immer, als (besser: weil) ich einen Radweg benutzt habe! Der ADFC setzt sich für die generelle Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht ein. Das ist aber ein Ziel, das so schnell wohl nicht erreicht werden wird, da einerseits Politik und Verwaltung gaaaaanz langsam arbeiten, andererseits die Notwendigkeit dieses Schrittes von den Entscheidungsträgern (die nicht Rad fahren) nicht gesehen wird oder von der Autofahrerlobby dagegengearbeitet wird. Als ersten Schritt hat man sich daher vorgenommen, zumindest die Benutzungspflicht auf gemischten Geh-/Radwegen und Zweirichtungsradwegen innerorts zu Fall zu bringen. Soweit ich weiß, sieht es da auch nicht so schlecht aus. Ich glaube sogar mich zu erinnern, mal gelesen zu haben, dass die Bayerische Regierung mit dem ADFC hinsichtlich der generellen Abschaffung der Benutzungspflicht einer Meinung war, obwohl ich das gar nicht glauben kann. Was nun das Nachmessen der Radwegbreite angeht... da hast du leider Pech, Tine. Einziges Kriterium für die Benutzungspflicht ist nämlich, ob das blaue Schild mit dem Fahrrad (Zeichen 237) oder eines der Zeichen 240/ 241 (gemeinsamer Rad-/Fußweg, Rad-/Fußweg nebeneinander) aufgestellt ist. Ist das an einem straßenbegleitenden Weg der Fall, darf der Radfahrer die Fahrbahn nicht benutzen! Die Mindestbreite und andere Anforderungen, die ein Radweg zu erfüllen hat, dienen lediglich als Maßgabe an die Behörden, ob sie solche Schilder hinstellen dürfen. Aber wenn das Schild mal steht, ist der Weg benutzungspflichtig und der einzelne Radler hat nicht das Recht, selber zu entscheiden, ob der Weg den Anforderungen genügt und ihn dann evtl. nicht zu benutzen. Sinn dieser Regelung ist, dass es in AUSNAHMEFÄLLEN auch möglich sein muss, einen Weg neben einer für Radfahrer absolut ungeeigneten Straße als benutzungspflichtig auszuweisen, auch wenn der z.B. ein wenig zu schmal ist. Außerdem sollte eine gewisse Übergangsmöglichkeit geschaffen werden. Der Gesetzgeber ging wohl davon aus, dass die Kommunen ihre Radwege überprüfen und da, wo die Kriterien nicht erfüllt sind, die Schilder auch mal wegmachen. Die Erfahrung zeigt leider, dass das so gut wie nirgends der Fall ist, dass sogar munter weitere Radwege gebaut und beschildert werden, die den Anforderungen nicht genügen. Da auch Eingaben an die Behörden meist keine Wirkung haben, bleibt als einzige Möglichkeit, gegen vorschriftswidrige Radwege zu klagen. Der ADFC Hamburg unterstützt zur Zeit einige derartige Klagen von Radfahrern, wovon zumindest eine wohl schon erfolgreich war. Apropos Hamburg. Ich hatte letzten Sommer auf der Rückreise aus Schweden (dank gnadenloser planerischer Fähigkeiten bei der Bahn) einen Tag Aufenthalt in Hamburg und bin da auch eine Menge rumgeradelt. Die Radwege sind ja die reinste Katastrophe!!! Habe noch nirgends so miserable Wege gesehen wie dort. Und als benutzungspflichtig ausgeschildert. Zu schmal, unübersichtlich, Kopfsteinplaster, Baumwurzeln, ... Trotzdem sind eine Menge Radfahrer drauf gefahren, was ich überhaupt nicht verstehen konnte. Eine Alternative zu Radwegen sieht die StVO in sog. Radstreifen vor. Das sind markierte Spuren für Radfahrer, aber auf der Fahrbahn (am rechten Rand). Sind in den meisten Fällen wesentlich besser als Radwege, da man im Blickfeld der Autofahrer ist. Sie sind auch ohne großen baulichen und finanziellen Aufwand einzurichten, allerdings muss dazu den Autofahrern was von ihrer Fahrbahn genommen werden. Und oft sind auch diese Radstreifen nicht der Weisheit letzter Schluss. Übrigens gibt es schon auch das Kriterium der "Zumutbarkeit", wenn es um die Benutzungspflicht von Radwegen in schlechtem Zustand geht. Aber das ist eher etwas für die Gerichte, wenn es zur Klage kommt, weil man nicht auf dem Radweg gefahren ist. Da hat es schon einige Urteile zugunsten von Radfahrern gegeben. Noch was: In Ingolstadt führt der stellvertretende Vorsitzende des ADFC Bayern, Thomas Kirchhammer, einen Kampf gegen das Zusatzschild "Radfahrer absteigen", das vor allem an Baustellen gut gedeiht. Seine Argumentation: Das Schild für sich allein hat keine verkehrsrechtliche Wirkung (ein Schild "Fußgängerweg" allein besagt das selbe), es führt jedoch oft zu der irrigen Annahme, dass die Radfahrer ihr Fahrzeug hier nur schiebend auf dem Gehweg (der ja nun kein Radweg mehr ist) bewegen dürfen. Dem ist aber nicht so! Endet der Radweg, darf der Radfahrer auf der Straße fahren, es sei denn, es ist durch ein entsprechendes Verbotsschild "Radfahren verboten" (Zeichen 254) explizit untersagt. Keinesfalls darf er auf dem Gehweg fahren, d.h., wenn er fährt, MUSS er es auf der Straße tun. Und das Schild "Radfahrer absteigen" besagt keinesfalls, dass man das nicht darf. So, jetzt freue ich ich auf die wuuunderbaren Radwege in unserer schönen kleinen Stadt, wenn ich heimfahre... fast nur gemischte Geh- und Radwege, zu befahren in beiden Richtungen... und das, obwohl sich unser Oberbürgermeister auch als Radfahrer bezeichnet (naja, an einer Straße haben sie nach zwei tödlichen Unfällen jetzt das Radwegschild weggemacht und durch "Fußweg" mit Zusatz "Radfahrer frei" (drittes von unten) ersetzt). Aber was kümmern mich die schlechten Radwege, ich fahre eh (meistens) auf der Straße, schließlich will ich am Leben bleiben. Ist schon fast ein Skandal, dass man Gesetze übertreten muss, wenn man etwas für seine Sicherheit tun will. So, das war's erst mal. Ich wünsche euch allen unfallfreies Fahren! Und mir auch... Andreas
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#7656 - 04/11/02 02:36 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: atk]
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Hallo Andreas, danke, dass du dir die Arbeit gemacht hast, der Artikel war wirklich super, dem bleibt nicht viel hinzuzufügen, bis auf einen Schildbürgerstreich, den ich neulich mal gesehen habe (weiss leider nicht mehr, wo): Du schriebst: (naja, an einer Straße haben sie nach zwei tödlichen Unfällen jetzt das Radwegschild weggemacht und durch "Fußweg" mit Zusatz "Radfahrer frei" (drittes von unten) ersetzt)
. Das ist die humane Variante. Die fiese funktioniert wie folgt: wie vor allem Autofahrer oft nicht wissen, gilt die Vorfahrt der vorfahrtberechtigten Strasse auch für den parallelen Radweg. Das heisst sowohl Abbieger (die sowieso) als auch Fahrzeuge, die in die Strasse einbiegen wollen, müssen dem Radler auf dem Radweg Vorfahrt gewähren. Also was macht man: man stellt vor jeder Einmündung das Schild 'Radweg Ende' auf und schon ist der Radler schuld Martina
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#7657 - 04/11/02 02:56 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: atk]
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Anonym
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Hallo, Straßen- und Radwegbenutzer,
damit das Thema, wie hieß es denn noch, munter weiterwuchert:
Noch so'n Ding, in vielen Orten zu genießen:
In 30er Zonen gibt es keine Radwege mehr Punkt. Nicht mehr zulässig Punkt. Nur noch das blaue Schild ist maßgeblich, nicht aufgemaltes Fahrradsymbol o.ä. Punkt.
So. deshalb sind die Gemeinden hergegangen, und haben in den 30er Zonen die blauen Schilder einfach entfernt, und meist sonst nichts getan. Übrig blieben oft rot gepflasterte Streifen und mitunter aufgemalte Fahradsymbole oder deren Reste.
Fast alle Radfahrer fahren weiter auf den früheren Radwegen. Also auf Gehwegen.
Fährt man, was richtig ist, auf der Straße, dann kommt Freude auf. Schneiden, Hupen, Belehren, Beschimpfen, Gefährden, Nötigen - was soll ich noch aufzählen? Versucht mal, darüber mit einem Autofahrer zu sprechen ...
Und die Gemeinde sieht nicht ein, daß sie aktiv an der Irreführung der Verkehrsteilnehmer und an der Gefährdung der Radfahrer mitgewirkt hat.
Aus Essen, einer der "radfahrfreundlichen Städte Nordrhein-Westfalens" man glaubt es kaum, grüßt
Wolfrad
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#7659 - 04/11/02 02:59 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: atk]
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so dazu kann ich nur sagen, ein sehr glungener und auch fachlich sehr guter und umfassender Beitrag. Leider hatte ich vorhin keine Zeit mehr, noch die Nummern der Verkehrszeichen und so herauszuhlen.
Was aber gerade in Berlin so schade ist und das scheint mir ja nun auch für andere Städte zu gelten ist, daß die vorhandenen Radwege ja nun einmal eingerichtet wurden und das ganze zwar für viel Geld. In Berlin steht zum BEispiel an jeder Kreuzung die eine Ampel und enen RAdweg aufweist eine gesnderte FAhrradampel. Wahnsinn was das alles mal gekostet hat und nur weil die Radwege irgendwie eingerichtet wurden, hauptsache da ist irgendwas, müssen diese einmal teuren Einrichtungen wieder abgeschafft werden.
Weiterhin führt das in Berlin zu kurriosen Erscheinungen. Da ist kilometerlang ein RAdweg der nicht ausgeschildet ist weil nicht den Vorschriften entsprechend und plötzlich stht für die STrecke von 100 m bis zur nächsten Kreuzung ein Schild (Was war das nun 237.... mal nach der StVO sucht.... ach ja 237, 240, 241, das waren der Radweg und die RAdwege mit Fußwegen kombiniert....) welches nun die BEnutzung einfach vorschreibt. Mir kommt es da oft so vor, daß man einfach vergessen hat so manches Schild abzubauen oder auf längeren Strecken das auch einfach vergessen hat oder vergesse wollte um Kosten zu sparen.....
Davon abgesehen daß es wie oben schon erwähnt sowieson kuam noch ausgeschilderte RAdwege in Berlin gibt, fahre ich bei solchen Kurriositäten wo plötzlich für kurez Zeit der RAdweg ausgeschildert ist oder wenn der RAdweg trotz offensichtlich schlechter Qualität ausgeschildert ist einfach auf der Straße.
Die Gründe sind für mich folgende:
1. ist es für den Autofahrer unverständlich und oftsachwer nachvollziehbar, warum der RAdfahrer eben noch auf der straße plötzlich auf den RAdweg fährt und dann anch 100m wieder auf der Straße...
2. oben genannte Gründe, wegen des Übersehens der RAdfahrer auf dem RAdwege
3. Weil iczh nicht mal abgeneigt bin ein Verwanungsgeld zu kassieren und damit vor GEricht zu gehen. Ich denke das es wichtig ist immer weiter Urteile in dieser Richtung zu bekommen. Oben wurde ja bechrieben, daß es schon einige positive Urteile für Radfahrer gibt. Ich kenne eins, wo ein RAdfahrer Recht beka, der auf der Straße fuhr, obwohl der RAdweg ausgeschildert war, weil die HAlteverbote vor Kreuzungen nicht eingerichtet waren, die aber Kriterium für einen RAdweg sind an stark bgefahrenen Straßen.
Ach so und was noch nicht gesagt wurde aber doch wichtig ist. Die Zeichen 237, 240 und 241 sind Zeichen welche na jeder Kreuzung neu aufgetellt werden müssen. Es sind keine Streckenzeichen, wie das Egschwindigkeitszeichen 274. ;-) Sollte mnan wissen um sicher argumentieren zu können, sollte man angehalten werden oder sich mit Kraftfahrern ind er Wolle haben... ;-)
In diesem Sinne......
Jederzeit gute Fahrt
Daniel
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#7660 - 04/11/02 03:02 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Martina]
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Hallo Martina, Sowas gibt's in Amberg auch. War auch nach einem Unfall, seitdem hört der Radweg an der Kreuzung auf und fängt drüben wieder an. Wiederspricht auch den Kriterien für Radwege, den Radwege sollen durchgängige Verbindungen bieten. Und das ist sicher nicht durchgängig.
In unserem Fall gab es mal eine Anfrage bei der Stadt, ich weiß nicht mehr worum es eigentlich ging, jedenfalls wurde das mit der Begründung abgelehnt, das ginge nicht, weil der Radweg nicht straßenbegleitend sei. Tatsächlich entfernt er sich an der Kreuzung ein paar Meter von der Straße.
Das Schöne dabei ist, dass sie mit dieser Begründung offiziell das Befahren der Straße erlaubt haben, denn die hat ja nun gar keinen Radweg mehr. Aber dessen sind sie sich wahrscheinlich gar nicht bewusst.
Andreas
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#7662 - 04/11/02 03:21 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: DieWeltenbummler]
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Hallo Wolfrad, zu Tempo-30-Zonen und Radwegen weiß ich auch eine nette Geschichte. Um Martinas Worte zu benutzen: ein richtiger Schildbürgerstreich. Bei uns haben sie vor ein paar Monaten eine neue Tempo-30-Zone eingerichtet. Und DANACH für viel Geld die "Radwege" frisch rot markiert... Später ist dann jemandem eingefallen, dass das ja nun eigentlich keine Radwege mehr sind. Für das Ausschildern der Tempo-30-Zone und das Markieren der Radwege waren zwei unterschiedliche Referenten der Stadtverwaltung zuständig, von denen keiner wusste, was der andere tut. Das Markieren der Wege war schon geplant, als das Einrichten der Tempo-30-Zone beschlossen wurde. Und so wurde das dann auch wie geplant durchgezogen.
Naja, hat für einigen Wirbel gesorgt, wegen verschwendeter Steuergelder und Unfähigkeit und so. Und eine junge Angestellte bei der Stadt, die für die Malaktion verantwortlich war, hat sich vielleicht ihre Karriere versaut.
Aber wir haben da jetzt schöne rote GEHWEGE.
Gruß aus Schilda... Andreas
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#7668 - 04/11/02 04:45 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: atk]
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Hallo Ihr alle, weiter so mit dem zivilen Ungehorsam Das was unsere Komunen und Stadtväter mit Ihren Planungsstäben kreirenist wahrlich eine Zumutung . Was nützen uns denn die teuer gebauten Wege ,wenn wir nicht von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können??, und hinterher nach einem Unfall Monatelang einen Rechtstreit mit der gegnerischen Versicherung oder Komune durchziehen müssen.( Warte immer noch auf Schadenersatz seit August 2001 obwohl vorschriftsgemäß auf dem Radweg unterwegs war.) Seit meinem letzten Unfall fahre ich generell nur noch auf der Strasse. Aber angezogen wie ein bunter Hund Gruß Bike-Schaich
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#7679 - 04/11/02 07:42 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: atk]
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Hallo Andreas und alle anderen, auch ersteinmal vielen Dank für die interessanten Beiträge. Ich habe mich auch schon vor dem Thread mit der StVO beschäftigt und war immer folgender Meinung: Wenn da steht:
16 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
17 a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrs- bedürfnisse ausreichend breit, befestigt und ein- schließlich eines Sicherheitsraums frei von Hinder- nissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
18 aa) Zeichen 237
- baulich angelegter Radweg möglichst 2,00 m mindestens 1,50 m
19 - Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295) möglichst 1,85 m mindestens 1,50 m
20 bb) Zeichen 240
- gemeinsamer Fuß- und Radweg innerorts mindestens 2,50 m außerorts mindestens 2,00 m
21 cc) Zeichen 241 - getrennter Fuß- und Radweg für den Radweg mindestens 1,50 m
Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3; Rn. 37 ff.
22 Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
So heisst das für mich ganz klar, dass 99% aller Hamburger Radwege de facto nicht benutzungspflichtig sind. Nun können wir ja stundenlang herumdiskutieren und Meinungen haben, was weiter hilft ist eine(r) vom Fach, ein Jurist nämlich, der uns mal so richtig sagt, wie groß der Interpretationsspielraum denn so ist. Für mich ist o.g. jedenfalls ein Freibrief, die Straße zu benutzen, denn weder die Mindestbreite noch die Tatsache der Hindernisfreiheit (und dazu reicht meiner Meinung nach schon der biotopartige Bewuchs, der Split, das Laub) ermöglichen ein zügiges Benutzen. Und ich möchte nicht ständig als Verkehrteilnehmer dritter Klasse gelten, wenn ich auf dem Rad sitze. Für die Anhängerfahrer: für das Benutzen der Anhänger gelten übringens (. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Rad- weges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen) diese Regeln nicht, also immer rauf auf die Straße! Gerade mit dem Anhänger und der wackelnden Kinderfahne habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Der Abstand beim Überholen ist weit größer als sonst, also mehr als handbreit.
Jan
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#7686 - 04/11/02 11:48 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Jan]
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So Jan diesen Text hast du sicher aus den Ausführungsvorschriften zur StVO? Diese habe ich ämlöich leider nicht mehr in meinen netten Becker Texten. Als Jurist light kann ich dau nur folgendes sagen:
Wie oben schon beschrieben ist die Benutzung des Radweges nuneinmal Pflicht, wenn dieser ausgeschildert ist. Dies setzt der § 2 Abs. 4 StVO ganz klar fest. Die Ausführungsvorschriften geben an, wie ein RAdweg auszusehen hat, damit er gekennzeichnet werden darf.
Auch ich habe die Erfahrung gemacht, daß auch in Berlin ein großteil der RAdwege, die noch gekennzeichnet sind (und das ist eher ein geringer Teil der vorhandenen RAdwege) nicht diesen Vorschriten entspricht. Warum diese weiterhin gekennzeichnet sind, ist mir nicht bekannt (FAulheit, unwissnheit oder einfach kein Geld).
Ich benutze Radwege grundsätzlich nicht mehr. Aber jeder der einen gekennzeichneten Radweg nicht benutzt begibt sich damit in die Gefahr der Ordnungsrechtlichen verfolgung. Sollte dies der Fall sein und auch hier kann ich nur sagen, daß die Gefahr einfach angehalten zu werden und auf den Radweg verwiesen zu werden und in den Bereich eines Ordnungsgeldes zu kommen sehr gering ist, bleibt einem immer noch der Weg, Widerspruch gegen dieses Ordnungsgeld einzulegen, der dann bis vor ein Verwaltungsgericht gehen kann. ier liegt es nun an deiner oder der Argumentation deines Rechtsvertreters, ob das verfahren eingestellt wird.
Gleiches gilt für den FAll, daß du auf der FAhrbahn in einen Unfall verwickelt wirst, und dir nun vorgeworfen wird, nicht auf den Radweg gefahren zu sein. Es liegt nun an deiner Argumentation, ob dierser Vorwurf beachtet oder allengelassen wird.
Eins solltest du aber wissen, daß man vor Gericht und auf hoher See immer in Gottes hand ist. Recht haben und Recht bekommen und gerade in so ungelösten und strittigen REchtsfragen ist ein Glücksspiel und kommt auch ein wenig auf den Richter an. Entscheidend ist, wie er die Situation am Ende sieht.
Meine Argumentationen wären immer:
- Radwege nicht breit genug - RAdwege unsicher wegen Wurzelwerk, RAndbewuchs, nicht geräumt, - keine HAlteverbote vor Kreuzungen - unübersichtliche RAdführung, zb kurze gekennzeichnete Teilstücke, die dann unvermittelt ohne Verkehrszeichen wieder auf die Straße führen - ständig zugeparkte RAdwege, praktishes Benutzen gar nicht möglich
In diesem Sinne Daniel
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#7700 - 04/12/02 07:18 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Martina]
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gut sind auch die radwege, die bei einbiegenden strassen ein wenig von der strasse weggefürhrt wurden und dann mit einem vorfahrt-achten-schild versehen werden
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#7701 - 04/12/02 07:25 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Berliner]
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Hallo,
ich bin auch ein Gegner von separaten Radwegen und setze bei deren Benutzung folgende Prios: 1. Meine Gesundheit ( oder gar mein Leben) ist Top Prio Auf abschüssigen Strecken, wo man einmündende Strassen überqueren muß, würde ich niemals den Radweg benutzen. Weder mit Geld, was man eventuell als Schmerzensgeld bekommt oder als Strafe bezahlt lasse ich mich davon abbringen. 2. Für mich ist Radfahren auch eine sportliche Fortbewegung und ich möchte deshalb meisten mein Potential ausnutzen. Deshalb benutze ich keine Radwege auf denen man ständig wegen Fußgängern, Mülltonnen, geparkten Autos u.m. abbremsen muß. 3. Auf vernünftig asphaltierten Radwegen benutze ich gerne den Radweg, ist halt enspanndender als alle 10 Minuten einem Autofahrer hinterherzubrüllen, weil er mal wieder einen "Unsicherheitsabstand" von 10mm eingehalten hat.
Wir Radfahrer sollten einfach auch im städtischen Verkehr mehr Selbsbewußtsein zeigen. Auf Strecken wo ich tempomäßig mit den Autofahrern mithalten kann, fahre ich in der Mitte der Fahrbahn.
Gruß Günter
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#7717 - 04/12/02 08:32 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: GuenniB]
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Hallo GuenniB, Du schreibst: „Auf Strecken wo ich tempomäßig mit den Autofahrern mithalten kann, fahre ich in der Mitte der Fahrbahn.“ Hast Du etwa Dein maximales Wunschalter schon erreicht??? Nach meiner Erfahrung startet ein vorausfahrender männlicher Radler bei fast jedem männlichen Autofahrer (bei Lkw- und Busfahrern sind es 100 %) im Stammhirn zwanghaft ein Überholprogramm. Geschwindigkeit, Seitenabstand oder Gegenverkehr sind dabei völlig irrelevant (bei gutgebauten weiblichen Radlern scheint meist ein anderes Hirnzentrum aktiv zu werden, da können sie dann genießend hiterherkriechen). An der nächsten Ampel halten sie dann am liebsten noch mit dem rechten Rad auf dem Bordstein, damit Du ihnen ja nicht wieder den Sieg vermasselst. Also als Trophäe für Relikte aus der Steinzeit ist mir mein jahrzehntelang gepflegter Körper zu schade. Ein vorsichtiger und fast unfallfreier Thomas
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#7749 - 04/12/02 10:55 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Thomas Rainer]
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Ich halte es schon für wichtig, daß man, wenn mans chon auf der FAhrbahn bewegt, auch seinen Platz, den man benötigt, auch beansprucht. Das heißt für mich, daß ih mit ausreichendem Sicehrheitsabstand zu parkenden FAhrzeugen fahre. Und wenn ein Überholen mdurch einen Autofahrer mit ausreichendem Sicherheitsabstand noicht möglich ist, dann fahre ich soweit in der Mitte, daß es ihm auch praktisch nicht merh möglich ist. Das natürlich auch nur, wenn es sich nicht um zu lange Strecken handelt. Grundsätzlich versuche ich schon auch Autofahrern Platz zu machen aber wenn dies nicht möglich ist, dann ist es eben nicht möglich.
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#7750 - 04/12/02 11:00 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Thomas Rainer]
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Hallo thomas,
ich möchte nicht nur mein maximales Wunschalter ( 100-x) erreichen, sondern auch bis dahin ziemlich fit und gesund bleiben. Wenn man es statistisch betrachtet, erwischt es mich als Vielfahrer eh' früher oder später. Wenn ich natürlich so einen geistig tiefergelegten hinter mir habe, der das dazu passende Auto mit dunklen Scheiben und Kennwood Aufkleber fährt, halte ich lieber an. Ansonsten muß man festellen, egal wie kanpp man sich an den Rand der Fahrbahn quetscht, es gibt immer Leute die einen mit 10 cm Abstand überholen. Ich bin kein notorischer Mitte Fahrer, sondern bilde mir ein vernünftig zu handeln.
Gruss Günter
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#7781 - 04/12/02 01:51 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Berliner]
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Wolfrad
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Hallo Daniel,
und was ist der "ausreichende Sicherheitsabstand"? Wie soll man sich verhalten, daß überholende, oder auf schmalen Straßen die entgegenkommenden Autos den Sicherheitsabstand auch nur halbwegs einhalten (und womöglich das Tempo herabsetzen)?
Gruß, Wolfrad
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#7784 - 04/12/02 02:17 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: DieWeltenbummler]
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Hier hilft wieder ein Blick in die StVO. Die besagt in $ 5 Abs. 4... Beim Überholen muß ein ausreichender Sicherheitsabstand zu andern verkehrsteilnehmern, insbesodnere zu Fußgängern und Radfahrern eingehalten werden. [...] Der Überholende darf dabei den überholten nicht behindern. Wieder eine schwammige formulierung, aber man geht wohl von ca. 1 m Sicherheitsabstand aus. Den gleichen mußt du ja mit dem RAd zu parkenden Auos rechts neben dir einhalten, so daß mans agen kann, daß du ca. 2 m der FAhrbahn für dich beanspruchen kannst. Nun ist das praktisch nicht immer möglich und man solte schon mit gegenseitiger Rücksiocht fahren und nicht immer auf sein Recht pochen, aber wenn es wirklich zu eng wird, und ein gefahrloses Überholen eigentlich gar nicht mehr möglich ist, das wirst ja merken, wenn dich die ersten fast vom Bike fegen, dann orientier dich mehr zur Mitte. Oder hoffe, daß du net vom Bike geholt wirst..... Gelegentlich soll es auch helfen, den Autofahrer an der nächsten Ampel zu biten, das Fenster runterzukurbeln und einfach mal reinzulangen. soviel von Daniel dem fast unfallfreien Biker!
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#7789 - 04/12/02 02:53 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Thomas Rainer]
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Hallo Thomas, da hab ich 100prozentig die selben Erfahrungen wie du. Für den normalen Autofahrer scheint es sowas wie eine moralische Pflicht, eine Frage der Ehre oder was ähnliches zu sein, einen Radfahrer immer zu überholen, und ist es noch so sinnlos. Selbst wenn man auf eine rote Ampel zufährt, wird man kurz davor noch überholt, und der Autofahrer zwängt sich dann noch vor einen hin. Ich mach es dann normalerweise so, dass ich links (wie du geschrieben hast, lassen sie einen ja rechts nicht) vorbeifahre und mich vor dem Auto hinstelle. Ich bin beim Anfahren ja doch ein Stück schneller. Besonders toll wars mal, als ein Autofahrer, der mich anhupte, als ich mich vor ihm aufbaute, beim Losfahren unbedingt mithalten wollte, dabei den Motor abwürgte und selber von hinten angehupt wurde . Aber so schöne Erlebnisse hat man leider nur selten. Trotzdem befürworte ich ein friedliches Miteinander auf den Straßen, und wenn mich ein Autofahrer nicht anhupt, lass ich ihn auch wieder vorbei . Falls er nicht eh im Stau hängenbleibt. Andreas
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#7897 - 04/14/02 04:28 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: DieWeltenbummler]
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Hallo, die folgemnden 10 Gebote sowie einige weitere Gedanken zur Straßenverkehrsordnung, Radwegebenutzungspflicht etc. findet ihr unter www.phiger.com/bernd/Viele Grüße Wolfgang Die 10 Gebote des sicheren RadfahrensDu fährst ein Fahrzeug. Sehen und gesehen werden - in der Reihenfolge. Fahre möglichst nicht auf Radwegen. Gehwege sind tabu. Nutze den Dir zustehenden Raum auf der Straße. Nebenstrecken sind problematischer als Hauptstraßen. Fahre eindeutig und berechenbar. Fahre nach außen offensiv, aber innerlich defensiv. Keine Minderwertigkeitskomplexe. Überprüfe regelmäßig Dein Fahrrad. -------------------------------------------------------------------------------- Du fährst ein Fahrzeug. Fahre so, wie Du beispielsweise auch Auto fahren würdest (oder mit jedem anderen Fahrzeug) - sicher und kompetent. Das faßt schon fast alles Nachfolgende in einem Satz zusammen. Autofahrer haben die meisten der von Radfahrern genannten Probleme nicht. Sie machen sie sich einfach nicht. Sehen und gesehen werden - in der Reihenfolge. Behalte immer selbst den Überblick über das Verkehrsgeschehen, um Fehler anderer ausbügeln zu können. Das geht auf der Fahrbahn einfacher als auf Radwegen, auf denen wesentlich mehr und komplexere Eindrücke zu beachten sind. Fehlendes Umschauen beim Abbiegen, Einbiegen, Queren und Wenden ist der häufigste Fehler von Radfahrern, der zu Unfällen mit anderen führt. Umschauen ist ausgesprochen wichtig. Hören kann zwar eine angenehme Unterstützung sein, aber verlassen solltest Du Dich nie darauf. Nicht alle Verkehrsteilnehmer sind laut, und das Gehör kann leicht auch mal täuschen. Hören kann nie Schauen ersetzen. Fast genauso wichtig, wie selbst zu schauen, ist gesehen und von anderen wahrgenommen zu werden. Besonders Zweiradfahrer werden aufgrund ihrer schmaleren Silhouette leichter übersehen. Hierzu gehört sichtbar (Gebot 5 und 6), deutlich und offensiv zu fahren und Radwege, auf denen Du außerhalb der auf die Fahrbahn konzentrierten Wahrnehmung bist, zu meiden. Eigene, gute Beleuchtung bei Dämmerung und Dunkelheit sorgt dafür, daß Du selbst siehst und gesehen wirst. Auf Reflektoren kannst Du Dich nicht verlassen. Sie funktionieren nur unter günstigen Umständen, insbesondere nur wenn fremdes Licht aus der richtigen Richtung auf sie fällt; manche sind praktisch ganz nutzlos. Fahre möglichst nicht auf Radwegen. Mehrere Untersuchungen zeigen, daß man auf Radwegen unsicherer als auf der Fahrbahn daneben fährt. Bauliche Mängel, geringe Breiten, häufige Kurven sind oft offensichtliche Mängel. Die Führung von Fahrverkehr rechts neben Fahrverkehr, der möglicherweise abbiegen will, schafft jedoch zusätzliche, meist verborgene Gefahren. Das Gefühl der Sicherheit auf Radwegen trügt. Meide Radwege, soweit möglich, und wenn Du auf ihnen fahren mußt, dann nur mit besonderer Vorsicht. Besondere Gefahrstellen bilden jede Kreuzung, Einmündung, schon jede Ein- und Ausfahrt. Aber auch sonst sind die Gefahren vielfältiger: Hindernisse, schlechter Belag, Verschmutzungen oder einfach übersehen zu werden sind dort wesentlich häufiger als auf der Fahrbahn. Besonders gefährlich sind linksseitige Radwege. Auf ihnen bist Du noch mehr außerhalb der auf die Fahrbahn und auf Rechtsverkehr konzentrierten Wahrnehmung. Nur in Ausnahmefällen können sie die sicherere Variante bilden (Beispiel: wenn eine kurze Strecke auf der linken Seite zwei Querungen der Fahrbahn erspart). Gehwege sind tabu. Nicht nur, weil Fahren auf Gehwegen zu Lasten der Fußgänger geht und Unfälle mit ihnen fördert. Auch Deine eigene Sicherheit ist gefährdet, wenn Du diese Radwege zweiter Klasse benutzt. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen noch weniger mit Radfahrern auf Gehwegen als mit Radfahrern auf Radwegen. Selbst zum Ausweichen oder Überholen solltest Du Gehwege nicht mißbrauchen. Häufig genug führt das zu Mißverständnissen und Unfällen, an denen dann auch fast immer der ausweichende Radfahrer schuld ist. Nutze den Dir zustehenden Raum auf der Straße. Radfahrer haben rechts zu fahren. Das heißt aber nicht, daß Du Dich an den äußersten rechten Rand verziehen sollst. Zulässig ist bis zu einem Meter Abstand vom rechten Fahrbahnrand. Diesen Platz sollst Du auch der jeweiligen Situation angepaßt ausnutzen. Ein erster Anhalt für die richtige Position auf der Fahrbahn ist oft die Stelle, wo Autos mit den rechten Rädern entlangfahren. Zu parkenden Fahrzeugen ist ein Mindestabstand von einem Meter vorgeschrieben. Ebenso mußt Du zu Gehwegen einen deutlichen Sicherheitsabstand einhalten. Die Erfahrung zeigt, daß Du i.a. selbst mit umso mehr Seitenabstand überholt wirst, je mehr Abstand Du nach rechts läßt. Und Du hast in den anderen Fällen Platz zum Ausweichen, ohne dazu in den Straßengraben stürzen zu müssen. Durch die Wahl der Position auf der Straße kannst Du weitgehend selbst bestimmen, wann und wo Du überholt wirst. Ein kleiner Schlenker nach links kann anderen bedeuten "hier nicht", während schon ein winziges, auch nur angedeutetes Ausweichen nach rechts (häufiger Fehler unsicherer Radfahrer) bei vielen Fahrern den Überhol-Reflex auslöst. Leicht schwankende Fahrweise wiederum wirkt unsicher und erhöht tendenziell den Überholabstand. Wo aber das und deutlicher Abstand vom Fahrbahnrand allein nicht hilft, an dieser Stelle gefährdendes Überholen zu unterbinden, solltest Du in der Mitte der Fahrspur fahren und diese "dicht machen". Auch das stellt ein zulässiges Fahrverhalten dar und ist weder eine Behinderung, noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Ähnliches gilt für den Gegenverkehr an Engstellen. Wer zu früh zu viel Platz macht, muß damit rechnen, daß der Gegenverkehr an der Engstelle die Geschwindigkeit nicht reduziert. Wer zeigt, daß er viel Platz braucht, der zeigt auch, daß hier eine Begegnung mit hoher Geschwindigkeit nicht möglich ist. Nebenstrecken sind problematischer als Hauptstraßen. Nebenstrecken sind häufig kurvenreicher als Hauptstraßen, schlechter überschaubar und schmaler. Was Du auf ihnen durch die geringere Zahl von Kraftfahrzeugen gewinnst, machen die riskanteren Fahrweisen (Schnellfahren und Überholen trotz mangelnder Sicht) wieder wett. Auch wirst Du dort schlechter gesehen und weniger erwartet; wo weniger Fahrzeuge unterwegs sind, wird weniger aufgepaßt. Die Streckenführung und die Fahrbahnbeschaffenheit ist tendenziell schlechter als auf Hauptstrecken ("gut ausgebaut" ist nicht nur ein Qualitätsurteil für Straßen von Kraftfahrzeugen). Baustellenabsicherung, Reinigung, Schneeräumen findet seltener oder später statt. Bei einem Unfall bekommst Du durch die geringere Zahl anderer Verkehrsteilnehmer schlechter Hilfe, besonders bei Dunkelheit. Sogar unbefahrene landwirtschaftliche Wege, Feld-, Wald- und Radwanderwege sind in dieser Hinsicht eine bedenkliche Alternative, gerade weil die bei Radfahrern überwiegenden Alleinunfälle (Stürze) durch ihren Zustand gefördert werden. Oft aber kann eine Nebenstrecke ohne Radweg sicherer sein als eine Hauptstraße mit Radweg, gar mit linksseitigem Radweg. Radwege sind die gefährlichsten Nebenstrecken. Fahre eindeutig und berechenbar. Andere sollen Dich sehen und auch Deine Absichten einschätzen können. Plötzliche, unangekündigte Richtungswechsel verbieten sich von selbst. Abbiegen, Anhalten, Spurwechsel und andere Fahrmanöver gehören angekündigt und berechenbar gestaltet. Drücke Dich nicht zum Abbiegen erst lange am rechten Fahrbahnrand herum, um dann plötzlich in einer Lücke von dort nach links zu schwenken, sondern kündige Deine Absicht rechtzeitig an, schaue Dich um, ziehe schon mal etwas nach links, ordne Dich an geeigneter Stelle zur Mitte ein und biege von dort ab. Dies nur als ein Beispiel, wie man einen häufig zu beobachtenden Fehler vermeiden kann. Zum Ankündigen von Fahrabsichten kann ein Handzeichen hilfreich sein. Vorgeschrieben ist es nicht, in manchen Situationen sogar gefährlich, besonders wenn zur Bremsbereitschaft beide Hände am Lenker bleiben sollen. Beim eigentlichen Abbiegen sind immer beide Hände am Lenker. Angekündigt hast Du das Abbiegen bereits vorher; für andere eindeutig ist es schon durch das Einordnen. Fahre nach außen offensiv, aber innerlich defensiv. Zum deutlichen Fahren gehört auch, nicht zu schnell zurückzustecken. Wer nach rechts ausweicht, wird noch mehr und mit noch geringerem Abstand überholt. Wer vor Kreuzungen bremst oder zögert, dem wird die Vorfahrt oft genug genommen. Nach außen hin muß Dein Fahrverhalten bestimmt, offensiv, die Rechte einfordernd wirken. Gleichzeitig aber rechnest Du damit, daß das nächste Auto Dir die Vorfahrt nimmt oder doch noch überholt. Darauf bist Du eingestellt. Du kannst es durch die eingehaltenen Sicherheitsmaßnahmen (Umschauen, Position auf der Fahrbahn) ausgleichen. Innerlich fährst Du defensiv. Du nimmst Rücksicht, besonders auf Schwächere (Kinder, ältere Leute, ...), und fährst in kritischen Situationen entsprechend angepaßt, insbesondere mit angepaßter Geschwindigkeit. Keine Minderwertigkeitskomplexe - Du bist der Verkehr. Du bist selbst Teil des Verkehrs und hast die gleichen Rechte (und Pflichten) wie die anderen Verkehrsteilnehmer. Insbesondere ist auch Dein Anliegen, voran und ans Ziel zu kommen gleichwertig den Wünschen anderer. Du mußt nicht vor anderen zurückstecken. Du behinderst mit dem Fahrrad andere genauso viel oder so wenig, wie sie Dich, und weit weniger, als würdest Du durch Autofahren selbst zum Stau beitragen. Auch die Angst vor überholenden Kraftfahrzeugen ist ein Teil dieses Minderwertigkeitsgefühls. Die Unfalldaten zeigen, daß sie objektiv unbegründet ist. Sie entsteht aus der subjektiven Überschätzung von Gefahren, von denen man meint, auf sie keinen Einfluß zu haben. Dabei kannst Du selbst diese Situation in gewissen Grenzen beeinflussen. Ein Rückspiegel kann helfen, Ängste abzubauen. Überprüfe regelmäßig Dein Fahrrad. ... oder laß es eine Fachwerkstatt tun. Wichtig sind v.a. Bremsen, funktionierende Beleuchtung, keine Schwächen in strukturtragenden Teilen (Rahmen, Gabel, Lenker, ...), einwandfreier Antrieb, aber auch die sichere Befestigung von Schutzblechen, falls vorhanden, weil sie die Räder blockieren können. Überprüfe auch Dein Fahrverhalten. Paß’ auf, daß Nachlässigkeiten, wie z.B. Hinhören anstatt Hinzuschauen, nicht einreißen. Übe gelegentlich zu günstigen, verkehrsarmen Zeiten kritische Fahrsituationen, wie Vollbremsung oder Ausweichen, aber rechne nicht damit, sie im Grenzfall auch zu beherrschen. Eine Sicherheitsreserve sollte Dir bleiben. -------------------------------------------------------------------------------- Hintergrundinformation: Radfahren ist sicher, sicherer als Autofahren. Bezogen auf die Zeit, die man sich im Straßenverkehr aufhält, ist Autofahren etwa 1,5-mal gefährlicher als Radfahren. Und das, obwohl Autofahrer von besonderen Schutzeinrichtungen, wie beispielsweise kreuzungsfreien Straßen profitieren, während Radfahrer auf minderwertige Wege geschickt werden. Selbst das Unfallrisiko radfahrender Kinder liegt maximal beim Doppelten des Durchschnitts aller Radfahrer und damit noch unter dem für diese Altersgruppe ebenfalls erhöhten Risiko im Auto. Dennoch, Unfälle passieren. Die gefährlichsten Situationen beim Radfahren sind Queren, Wenden, Abbiegen und Einbiegen, die daher eine besondere Aufmerksamkeit erfordern. Es überwiegen Unfälle an Kreuzungen vor denen auf der Strecke. Am allerhäufigsten sind es Alleinunfälle (Stürze). Wichtig ist deswegen alles, was diese Unfälle verhindert, angefangen von einer guten Fahrbahnbeschaffenheit über den technischen Zustand des Fahrrads bis hin zur Vorsicht in besonderen Situationen (z.B. Straßenglätte). Bei den übrigen Unfällen sind die häufigsten Unfallgegner Fußgänger, Radfahrer und schließlich Autos und Lkw. Bei der Unfallschwere lautet die Reihenfolge genau andersherum. Radfahrer sind zwar in den wenigsten Fällen Verursacher dieser Unfälle, aber ihre Fahrfehler tragen dazu bei. Hier sei besonders auf Fehler beim Ein- und Abbiegen sowie Vorfahrtsverstöße hingewiesen, die die häufigsten unfallträchtigen Fehler darstellen. Nichtsdestotrotz: Radfahren ist die sicherste Art individueller Fortbewegung im Straßenverkehr. -------------------------------------------------------------------------------- Die 10 Gebote des sicheren Radfahrens gibt es auch als PDF-Faltblatt zum Ausdrucken. -------------------------------------------------------------------------------- Bernd Sluka mit Dank an alle, die an diesem Text mitgeholfen haben: Grischa Begaß, Jochen Bern, Werner Icking †, Matthias Matzen, Marco Oetken, Ralph Sontag, Wolfgang Strobl, Martin Trautmann, Urs Vollmer 1999-01-14 (© Bernd Sluka), letzte Änderung 2000-12-01 Dieser Text darf frei kopiert, gelinkt und verbreitet werden, solange er vollständig, unverändert und unter Angabe der Autoren zitiert wird
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Viele Grüße aus dem lieblichen Rheinland Wolfgang
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#7906 - 04/14/02 06:02 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Wolfgang M.]
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Dem bleibt wohl nix mehr hinzuzufügen! Wenn du erlaubst werde ich mir den Text kopieren, weil er einfach nur wahr ist! Er drückt besser als meienr aus, was ich zu sagen versucht habe.
Gruß Daniel
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#7916 - 04/14/02 07:33 PM
Re: Bundesstrasse???
[Re: Wolfgang M.]
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Bernd Slukas Regeln zum sicheren Radfahren sind Gold wert.
Ich greife den Aspekt, sich etwas Sicherheitsabstand zu überholenden Autos zu verschaffen, heraus. Zitat:
"Leicht schwankende Fahrweise wiederum wirkt unsicher und erhöht tendenziell den Überholabstand. Wo aber das und deutlicher Abstand vom Fahrbahnrand allein nicht hilft, an dieser Stelle gefährdendes Überholen zu unterbinden, solltest Du in der Mitte der Fahrspur fahren und diese "dicht machen". Auch das stellt ein zulässiges Fahrverhalten dar und ist weder eine Behinderung, noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot."
Und wie das leichte Schwanken wirkt! Ihr werdet die Wohltat verspüren. Aber: Wenn Ihr das Auto ganz nah hinter Euch spürt, macht einen kleinen Schlenker nach rechts, nicht nach links; lacht nicht, das ist Übungssache. Ihr werdet fast 100 %ig einen erst ungewohnt großen seitlichen Abstand feststellen. Dieses Fahrverhalten löst außerdem nicht den Jagd- oder Belehrungsreflex, sondern den Reflex "Wie schüzte ich mein schönes, teures Auto" aus (und der ist nicht aggressionsgeladen).
Wolfrad
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#7965 - 04/15/02 08:40 AM
Re: Bundesstrasse???
[Re: DieWeltenbummler]
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Hi zusammen!
Ich muss immer wieder mit Erstaunen feststellen, dass ich als "Provinzler" doch die besten Möglichkeiten habe, im Verkehr zu überleben. Mein bevorzugtes Radrevier liegt im Süden Hessens, genauer gesagt auf der rechten Rheinseite gegenüber von Worms und etwas oberhalb von Mannheim (wo die Mannheimer Adler herkommen.....).
Für mich bedeutet das Provinzdasein, daß ich - gottseidank - Eure Probleme mit schlechten Radwegen und rücksichtslosen Autofahrern nicht habe, was nicht heissen soll, dass ich Euch nicht glaube. Aber bei uns sind die Radwege zum grössten Teil in Ordnung und laufen auch oft als ausgebaute Feldwege zwischen unseren Ortschaften, so dass man selten in den "Genuss" von Autofahrern kommt. Ab und zu läuft ein Radweg an einer Landstrasse entlang, der aber durch einen bepflanzten Seitenstreifen klar abgetrennt ist, was bei Euch und auch in den Grossstädten wohl eher selten vorkommt.
Trotzdem finde ich diese Diskussion wichtig, denn sie zeigt den "Provinz-Verwöhnten" wie mir, auf welche Gefährdungen man sich gefasst machen muss, wenn man sich in die City's wagt. Vielen Dank für Eure Überlebenshilfe für Landeier wie mich.
Viele Radlergrüsse
Andi
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Das Leben ist wie eine Reise. Wenn Du reist, lebst Du zweimal. | |
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