der wird in dem Fall sogar schon lächeln, wenn der Kauf mehr als 6 Monate zurück liegt, denn der Beweislastumkehr wird der Käufer vermutlich nicht standhalten können - jedenfalls nicht bei Investitionen, die unter einem Neuanschaffungspreis liegen.
Versuchen würde ich es aber auch, nur halt nicht mit allzuviel Hoffnung in den Laden stürmen.
So etwas kann peinlich werden, wenn der Sachverständige oder der Hersteller, dass als sonnenklaren Fall sieht. Dann steht der Händler als jemand da, der keine Ahnung hat.
Dann muss sich der Händler die Frage gefallen lassen, wollte er es nicht besser wissen oder weiß er es nicht besser. Beide Fragen sind nicht schön.