Christian!
Hast ja recht, ich hab mich da falsch ausgedrückt.
Aber gundsätzlich gilt das Betretungsrecht der
freien Landschaft, soweit dies nicht anderweitig eingeschränkt wird. Hierzu braucht man eigentlich nur den normalen und gesunden Menschenverstand, was damit wohl gemeint sein könnte.
Der Klassiker: Typ & Torte im Kornfeld.....naja, das Betreten ist da ja wohl eher nebensächlich
somit ist das ja wohl total legal
Gruß
Holger