International Bicycle Travel Forum
International Bicycle Travel Forum
Who's Online
4 registered (Schamel, Hansflo, Sonntagsradler, 1 invisible), 555 Guests and 748 Spiders online.
Details
Advanced
About this forum
Rules
The Rules for this forum
Terms of use
Agreements for the use
The Team
Who's behind the forum?
Involved Homepages
Bicycle-travel sites already using the forum
Participate!
Use this forum in your Homepage
RSS feeds RSS
Overview of public RSS feeds
Shoutbox
A small chat area
Partner Sites
Statistics
29477 Members
98342 Topics
1546575 Posts

During the last 12 months 2194 members have been active.The most activity so far was at 02.02.24 17:09 with 5102 users online.
more...
Top Posters (30 Days)
Juergen 51
veloträumer 44
irg 37
Lionne 36
panta-rhei 36
Topic Options
#257167 - 06/21/06 02:05 PM Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern
chef
Member
Topic starter
Offline Offline
Posts: 66
hallo,

ich will mir morgen in einem radladen ein gebrauchtes fahrrad kaufen. als ich den händler nach der länge der garantiezeit fragte, winkte er ab und sagte mir, dass es darauf keine garantie mehr gebe.
da ich schon ein gebrauchtes rad besitze, dieses nach 7 monaten einen kleinen defekt am schalthebel hatte und der händler mir auch so eine antwort gab, hatte ich schon mal im internet gesucht.
leider waren die ergebnisse nicht eindeutig, deshalb die frage an euch, vielleicht auch die händler: kann ein händler die garantie/gewährleistung ganz ausschließen oder nur einschränken?

danke für die bemühungen und einen schönen tag noch

christian
Top   Email Print
#257194 - 06/21/06 04:07 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: chef]
Benni
Member
Offline Offline
Posts: 1,161
Hallo,
wenn ein Hänler etwas verkauft, gibt es grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung. Nach 6 Monaten gibt es eine Beweisumkehr, dann musst du dem Händler beweisen, dass es beim Kauf schon einen Mangel gab. Davor sieht es gut für dich aus!
Gruß Benni
www.bike-together.de Aachen-Kapstadt ein Tandemabenteuer!
nach 18.600 km, 366 Tagen und 23 Ländern habe ich das Ziel erreicht.
Top   Email Print
#257195 - 06/21/06 04:11 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: Benni]
rado
Unregistered
In Antwort auf: Benni

Hallo,
wenn ein Hänler etwas verkauft, gibt es grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung.

Ja, bist du sicher? Das höre ich zum ersten Mal. Ich war jahrelang Computer-Händler.

Gruß,
Bernd
Top   Email Print
#257196 - 06/21/06 04:11 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: chef]
kwesi
Member
Offline Offline
Posts: 115
Moin,

neulich meinte die Frau hinter dem Tresen im Radladen zu einem Kunden, der fragte, ob er sein gebrauchtes Rad in Zahlung geben kann, dass sie keine Räder mehr in Zahlung geben, da sie auch für gebrauchte Räder Garantie geben müssen und dass das zu Risokoreich ist, da sie ja auch Mängel am Rad uebersehen könnten.

Gruss
Kai
Top   Email Print
Off-topic #257200 - 06/21/06 04:30 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: Benni]
Job
Member
Offline Offline
Posts: 18,531
das gilt nur für Neue Artikel.
Für gebrauchte Artikel sind es nur 12 Monate.

@rado: das ist erst seit ca 2002 so.

job
Top   Email Print
#257212 - 06/21/06 05:25 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: Job]
Benni
Member
Offline Offline
Posts: 1,161
Hallo,
jepp, du hast recht es sind nur 12 Monate bei gebrauchten Gegenständen.
Wer es nachlesen will §475 2 BGB.
Gruß Benni
www.bike-together.de Aachen-Kapstadt ein Tandemabenteuer!
nach 18.600 km, 366 Tagen und 23 Ländern habe ich das Ziel erreicht.
Top   Email Print
#257295 - 06/21/06 10:20 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: chef]
Andreas
Moderator Accommodation network
Offline Offline
Posts: 14,303
Hallo Christian,

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Dingen, egal ob von Privat oder vom Händler. Der Verkäufer und/oder der Hersteller kann Dir eine Garantie gewähren, und zwar nach seinen Bedingungen.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier muss man Unterscheiden:

1) Neuwaren: Hier gibt es immer zwei Jahre Gewährleistung, egal ob vom Händler oder von Privat.

2) Gebrauchte Waren: Hier gibt es ebenfalls zwei Jahre Gewährleistung, allerdings kann diese von Händlern auf ein Jahr verkürzt werden und Privatverkäüfer können Sie ganz ausschließen.

Zuständig bei der Gewährleistung ist IMMER der Händler, denn der ist Dein Vertragspartner. Wenn es eine Garantie vom Hersteller gibt, kann es besser sein, diese in Anspruch zu nehmen (z.B. wenn sie einen Vor-Ort-Austausch-Serivce inkludiert). Aber kein Händler Dir die Gewährleistung verweigern, weil es eine Händler-Garantie gibt.

Gruß, Andreas
Top   Email Print
Off-topic #257307 - 06/22/06 04:35 AM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: Andreas]
Job
Member
Offline Offline
Posts: 18,531
In Antwort auf: Andreas R

Aber kein Händler Dir die Gewährleistung verweigern, weil es eine Händler-Garantie gibt.


Alles richtig und gut erklärt, aber Du meinst vermutlich Hersteller-Garantie.

job
Top   Email Print
#257542 - 06/22/06 05:05 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: Andreas]
chef
Member
Topic starter
Offline Offline
Posts: 66
erstmal danke für die antworten.

meine letzte frage dazu ist, woran man erkennt, dass die gewährleistung auf ein jahr eingeschränkt wurde?

wahrscheinlich in den agb´s des jeweiligen ladens, oder? und müssen die aushängen oder gibts die nur auf anfrage?

fakt ist, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, es gibt mindestens ein halbes jahr gewährleistung mit beweispflicht auf seiten des händlers.

also danke nochmal, das reicht schon um kleinere mängel notfalls geltend zu machen.
Top   Email Print
#257573 - 06/22/06 07:13 PM Re: Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchträdern [Re: chef]
Andreas
Moderator Accommodation network
Offline Offline
Posts: 14,303
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Bestandteil des Vertrags zwischen Unternehmer und Verbraucher, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

Edited by Andreas R (06/22/06 07:14 PM)
Top   Email Print

www.bikefreaks.de