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#180490 - 06/14/05 10:31 AM
Fahrrad-Recht
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wie ich vorhin mit meiner "Rohlef-Goldwing", den Fahrtwind im Haar und die Dolby-surround Anlage aufgedreht zur Arbeit fuhr, habe in WDR2 einen interessanten Bericht zur Rechtslage rund ums Radfahren gehöhrt.... hier ein paar Urteile, vieles ist alter Kaffee, aber einiges vielleicht doch von Interesse.. http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/255804.phtmlWolf
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#180503 - 06/14/05 11:28 AM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: wolf]
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Und was lernen wir daraus? Der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung ist nicht verkehrt!
Bernd
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#180581 - 06/14/05 04:23 PM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: wolf]
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"Radfahrunfall": Für (Beinahe-)Massenkarambolage muss Radler zahlen
Fährt ein 11jähriger Radfahrer bei Rot über eine Kreuzung und müssen Autofahrer deshalb scharf bremsen, so hat der Radler (oder für ihn die Privathaftpflichtversicherung) ein Drittel des Schadens zu ersetzen, wenn zwar zwei Pkw noch rechtzeitig anhalten können, ein dritter aber dem zweiten auffährt. (Hier kam hinzu, dass der Junge "ohne Licht" fuhr.) (Oberlandesgericht Köln, 16 U 56/00) Was ist wenn ich bei Grün über die Ampel radle und Licht an habe? Manchmal habe ich das Gefühl das auch dies nicht erlaubt sei. Bei der Radwegeführung mancherorts ist es schon schwierig, nicht versehentlich zum Geisterfahrer zu werden. Wer zahlt, wenn ein Pflichtradweg so eng und in so schlechten Zustand ist, das mein Anhänger auf die Straße oder gegen parkente Autos kippt? Manchmal ist selbst halbe Schrittgeschwindigkeit schon deutlich zu schnell. Tschüs Guido!
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#180647 - 06/14/05 07:32 PM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: fghpw]
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Fahrrad ist halt weder Outo noch Fußgänger.Fürn Radweg zu schnell ,für die Straße zu langsam.Hinzu kommz noch ,daß, wenn man auf dem Radweg einen Fußgänger,der den Radweg kreuzt,anfährt schuld ist. Fahrt auf der Straße,stört den Outoverkehr,macht ihn langsam!Umso mehr Outofahrer fluchen und lassen ,mal ihr Outo stehen.
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#180672 - 06/14/05 09:18 PM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: fghpw]
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Moin Guido, ...Wer zahlt, wenn ein Pflichtradweg so eng und in so schlechten Zustand ist, das mein Anhänger auf die Straße oder gegen parkente Autos kippt?...
na du zahlst ... ist doch klar Im Ernst, schau mal hier: http://www.sicherestrassen.de/_VwV.htm Auszug: Verwaltungsvorschrift zur StVO Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Zu Absatz 4 Satz 2 II. Radwegbenutzungspflicht 23. Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.Also, wer hindert dich, mit einem Mehrspuranhänger auf der Straße zu fahren? Denn es gibt wohl keinen Radweg innerorts, der für mehrspuranhänger zumutbar ist. Gruß, André
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#180682 - 06/14/05 10:10 PM
[Re: Baghira]
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ex-2881
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Edited by ex-2881 (06/14/05 10:13 PM) |
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#180704 - 06/15/05 04:44 AM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: Velomade]
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Womit für mich eine wichtige Frag eim Raum steht: Ist bei einem Unfall mit einem Auto als Radfahrer immer meine Privathaftpflicht zur Stelle oder muss evtl. meine Autohaftpflicht zahlen.
MFG Dawn, mal wieder ahnungslos...
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#180719 - 06/15/05 06:17 AM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: Dawn]
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Womit für mich eine wichtige Frag eim Raum steht: Ist bei einem Unfall mit einem Auto als Radfahrer immer meine Privathaftpflicht zur Stelle oder muss evtl. meine Autohaftpflicht zahlen.
Wenn Du mit dem Auto unterwegs bist zahlt die Kfz-Haftpflicht und beim Radfahren die Privathaftpflicht! Und wenn Du als Radfahrer einen Unfall verschuldest und Du hast keine Privathaftpflichtversicherung, mußt Du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen! Bernd
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Off-topic
#180723 - 06/15/05 06:30 AM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: Velomade]
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Kann man in Deutschland wirklich noch ohne Privathaftpflicht überleben? MFG Dawn
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Off-topic
#180725 - 06/15/05 06:36 AM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: Dawn]
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Kann man in Deutschland wirklich noch ohne Privathaftpflicht überleben?
Im Prinzip nein! Wenn Du 100%ig sicher bist keinen Schaden anzurichten geht`s auch ohne, aber wehe es passiert was....! Bernd
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#180741 - 06/15/05 08:38 AM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: Velomade]
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ernsthafter tip zur privathaftpflichtversicherung:
nehmt nicht die standard-2 Mio-Deckungssumme, das ist geldverschwendung. wichtig ist eine versicherung nur, wenn der zu zahlende schadenersatz existenzgefährdend ist. in meiner nachbarschaft wurde ein kind derart verletzt, dass es für den rest des lebens künstlich ernährt werden muss und auf den rollstuhl angewiesen ist. der kapitalisierte gesamtschaden: 4 Mio Euro. bei den schadenverursachern reicht die standard-versicherung nicht aus. die folge: haus in der zwangsversteigerung, gehaltspfändung bis ans lebensende. also: wenn schon privathaftpflichtversicherung, dann eine, die eine deckungssumme von mind. 10 mio. bietet. es soll auch welche geben, die unbegrenzte deckung bieten.
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#180779 - 06/15/05 11:38 AM
Re: Fahrrad-Recht
[Re: tom tyler]
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Hallo, die folge: haus in der zwangsversteigerung, gehaltspfändung bis ans lebensende. Das ist der beste Auslöser für eine Radreise um die Erde. Gruß, Andreas
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