Wenn ich die Visumbestimmungen für Thailand richtig verstanden haben, benötigen ukrainische Staatsbürger bei einen Aufenthalt von 30 Tagen ein Visum (bis zu 15 Tagen gibt es das Visa on Arrival) während deutsche Staatsangehörige erst ab einen Aufenthalt, der länger als 30 Tage sein soll, ein Visum benötigen.
http://www.mfa.go.th/main/contents/files/services-20150120-100712-551809.pdfWenn bei einem Visumantrag (nicht nur auf Thailand bezogen) nach einem Rückflug- bzw. Weiterflugticket gefragt wird, dann will das ausstellende Land einen Nachweis haben, daß der Antragsteller
dieses Land wieder verlässt; ein Rückflugticket aus einem Drittland genügt diesen Anforderungen nicht! Es muß aber nicht ein Flugticket sein; i.d.R. genügt auch ein Zug-, Bus- oder Schiffsticket als Nachweis.
Bernd