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#1310584 - 11/14/17 01:50 PM Wohnwagen mit 1,20m Breite
schneller66
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Hallo,

es ist gerade die Beleuchtungsordnung in der StV0 in Kraft getreten. Es war ja sehr unklar welche Breite für einen Fahrradanhänger maximal zulässig ist. Der ADFC vertritt in seinen Richtlinien 1m. Jedoch kann man auch die 2,55m vom Automobil als Grenze nehmen. In der Beleuchtungsverordnung ist nun eine Beleucht für Fahrradanhänger breiter 1m beschrieben. Im Umkehrschluss ist das die Bestätigung das mehr wie 1m Breite erlaubt sind.

Ich habe ja meinen Wohnwagen auf 1m Breite gebaut. Bin für 1 Person vom Platz her damit super zufrieden und habe schon 4000km abgespult. Für 2 Personen ist es aber zu eng. Da sind meiner Meinung nach 1,20 m nötig. Für 1 Personen Hänger würde ich das Idealmaß auf ca. 90cm bis 96cm sehen. Bei 2 Personen eben die 120cm.

So jetzt stellt sich mir die Frage: Soll ich mal einen 120cm breiten Wohnwagen bauen sobald ich mit dem Cargo Händer fertig bin den ich gerade als Proto für die letzte Meile in der Logistik baue?

Da der Logistikhänger ein Carla Cargo Klon mit Auflaufbremse wird hätte ich auch die Möglichkeit den Wohnwagen auf 3 Räder zu stellen und mit Bremse auszustattten. Gewicht wird dadurch ca. 5kg bis 6kg mehr werden.Im Vergleich zum 2 Rad Hänger. Denkt Ihr das der Vorteil das Gewicht rechtfertigt?

Vielleicht sagen ja auch alle 120cm sind zu breit und ich lasse es mit dem Prototypen bau für 2 Personen... ich bin unschlüssig und es sind schon ein paar viel Arbeitsstunden bis so was fertig ist. Vielleicht baue ich ja auch mal 20cm an den heutigen Wohnwagen und fahre damit um zu sehen wo es Probleme gibt oder nicht.

Klar kann ich das auch für mich selbst entscheiden. Aber ich finde es immer gut viele Meinungen zu haben.

Schöne Grüße Jürgen
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#1310585 - 11/14/17 02:10 PM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: schneller66]
derSammy
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Ich fürchte, dass 120cm für viele Poller zu breit ist. Regelmäßig ziehe ich einen 80cm-Hänger, mit dem kommt man fast überall durch, selbst wenn er am Tandem hängt. 1m geht mit der gebotenen Vorsicht eventuell gerade auch noch, aber die 20cm mehr sind wahrscheinlich dann des guten zu viel.

Was hast du denn für Matten in deinen Anhängern? 140cm breite Matten gibt es ja viele, aber du würdest wohl (wegen der Wände) etwas weniger brauchen?

Was ich mich auch frage (aber womöglich mit viel Arbeit verbunden ist): Kann man für 120cm Breite nicht was zum Ausklappen/Ausziehen konstruieren? Die Stirnfläche während der Fahrt auf die Hälfte reduzieren zu können, sollte einen merklichen aerodynamischen Effekt haben.
Übrigens auch denkbar: Verbreiterbarkeit nur im Kopfbereich. An den Füßen muss das Ding auch bei Doppelbelegung keine 120cm breit sein.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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Off-topic #1310586 - 11/14/17 02:28 PM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Stylist Robert
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Für das Fahrrad vielleicht doch einen Meter kürzer... http://www.stauber-motorhomes.com/uploads/images/Slide-out/Dach.jpg dafür teuflisch
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#1310588 - 11/14/17 02:42 PM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: schneller66]
19matthias75
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Underway in Germany

Wäre es eine Alternative, einen Hänger seitlich ausziehbar zu bauen?
Beispielsweise 80cm und um 40cm seitlich ausziehbar.
Nur Bargeld ist richtiges Geld und FREIHEIT!
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#1310697 - 11/15/17 07:50 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: 19matthias75]
schneller66
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Hi,

also eine Ausziehmechanik kommt nicht in Frage. Die Probleme die hier auftretten werden sind zu groß und da sage ich ist ein Zelt wirklich besser. Es muss schon so sein das Du in den Wohnwagen kannst sobald Du stehen bleibst.

Matratzen habe ich 6cm Schaumstoff drin. Etwas schwer aber etwas Luxus muss sein. Die gibt es auf Maß zu kaufen.

Ich glaube ich werde mal einen Test mit einem Dummy machen also meinen Wohnwagen mit Stangen verbreitern bei der nächsten Tour. Dann sehe ich wo es Probleme gibt.

Schöne Grüße Jürgen
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#1310701 - 11/15/17 08:24 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: schneller66]
Juergen
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Nur mal ins Blaue gedacht:
Wenn Du in den jetzigen Wohnwagen seitlich, ab Höhe innerer Boden, eine Öffnnung von ca. 80x190cm sägst, könntest Du den Ausschnitt seitlich runterklappen und mit ner Kette sichern. Auch eine Abstützung zum Wiesenboden ist denkbar.
Für die Öffnung schneiderst Du dir aus Zeltstoff eine Art Apsis, Dafür könnte ich dir für kleines Geld ein weisses Außenzelt vom HubbaHubba-NX zur Verfügung stellen.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1310702 - 11/15/17 08:33 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: schneller66]
Mütze
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Von dem her was ich von meinen Ausfahrten mit der Maus sagen kann, finde ich 1,20 m für einen Anhänger eindeutig zu breit.
- - - - - - - - - - - - - - - -
Grüßchen, Ruth https://missesvelominiservice.com
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#1310711 - 11/15/17 09:20 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Nordlicht
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In Antwort auf: derSammy
Ich fürchte, dass 120cm für viele Poller zu breit ist.

Ab 80 cm Breite muss man eh auf der Fahrbahn fahren. Und da sind mir noch keine Poller begegnet, wo man nicht mit 120 cm Breite durchkommen würde. zwinker
Ich habe keine Macken, das sind alles Special Effects.
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#1310721 - 11/15/17 10:20 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: Nordlicht]
derSammy
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Klar, wenn du deine Fahrten ausschließlich auf autokompatible Infrastruktur einschränken willst, dann geht das. Dann sind auch die 2,5m Breite kein Thema.

Ich bin wahrlich kein Freund davon diese Hochbordradwege zu nutzen, mit Hänger gleich gar nicht (wird ja auch nicht sanktioniert - wobei man das formal muss. Zumindest in der StVO steht da nix von 80cm oder irgendeiner anderen Breite). Aber bei der Breite hast du dann auch nicht mehr die Möglichkeit gute, separat geführte Wege zu nutzen. Ich denke an Bahntrassenradwege, asphaltierte Wege über Felder, Wege in Parks, Sackgassen, die für Radfahrer durchlässig sind oder ähnliche Straßen, die man mittels Pollern für PkWs gesperrt hat.

Für mich wären 1,2m für einen Fahrradwohnanhänger entschieden zu breit. Für ein Lastenrad, mit dem ich mich üblicherweise in bekannter Infrastruktur bewege, ist das kein Thema. Aber mit dem Wohnwagen will ich ja höchstwahrscheinlich Wege fahren, die ich vorher noch nie gefahren bin. Und da wäre mir die Beschränkung auf autokompatible Infrastruktur zu restritkiv.
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Edited by derSammy (11/15/17 10:21 AM)
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#1310723 - 11/15/17 10:40 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Nordlicht
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In Antwort auf: derSammy
Zumindest in der StVO steht da nix von 80cm oder irgendeiner anderen Breite).

Doch § 68 Abs. 1.

Sanktioniert wird es wohl in den wenigsten Fällen. Zum Tragen kommt es erst im Falle eines Unfalls.
Ich habe keine Macken, das sind alles Special Effects.

Edited by Nordlicht (11/15/17 10:41 AM)
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#1310743 - 11/15/17 12:03 PM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: Nordlicht]
derSammy
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Da beziehst du dich anscheinend auf eine veraltete Version? Die aktuelle STVO beinhaltet meines Wissens 50 Paragraphen, der 50ste enthält die Sonderregeln für Helgoland, danach kommt meines Wissens nix mehr.
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#1310759 - 11/15/17 12:56 PM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Thomas S
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Es geht bis zu § 53. Vielleicht meint er die StVZO? Aber da steht auch nichts davon in §68 StVZO.
Gruß
Thomas
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#1310766 - 11/15/17 01:13 PM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Gio
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In Antwort auf: derSammy
Da beziehst du dich anscheinend auf eine veraltete Version? Die aktuelle STVO beinhaltet meines Wissens 50 Paragraphen, der 50ste enthält die Sonderregeln für Helgoland, danach kommt meines Wissens nix mehr.


Er bezieht sich wohl auf die österreichische StVO
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#1310776 - 11/15/17 01:19 PM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: Gio]
derSammy
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Möglich. Wobei der Beitragsschreiber vorgibt in einem deutschen Ort wohnhaft zu sein...

@Thomas: Stimmt, da gibts noch 3 Paragraphen, die sind aber quasi "Anhang" (in-Kraft-Treten, Kosten, etc.) und für den Gemeinbürger eher uninteressant.
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#1310942 - 11/16/17 09:09 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Nordlicht
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Da bin ich doch glatt mit veraltetem Wissensstand hausieren gegangen. Aktuell steht in der StVO nix mehr über Radanhängerbreiten.

Die StVZO lässt sich hierzu auch nicht speziell zu Radanhängern aus. Es gibt lediglich ein Merkblatt des BMVI aus dem Jahre 1999, in dem etwas über die Abmessungen von Fahrradanhängern steht.
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#1310943 - 11/16/17 09:10 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: Thomas S]
Nordlicht
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Ne, ne, ich hatte schon die StVO gemeint, aber es war, wie sich gezeigt hat, die Uraltversion. cool
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#1310945 - 11/16/17 09:17 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: Nordlicht]
derSammy
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Und die östereichische, oder etwa nicht?
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#1310946 - 11/16/17 09:20 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: Nordlicht]
Thomas S
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In Antwort auf: Nordlicht
Die StVZO lässt sich hierzu auch nicht speziell zu Radanhängern aus.


Doch! Schau doch mal § 67 a StVZO an! Da steht in Absatz 2 Nr. 1 b), dass Fahrradanhänger mit einer Breite von mehr als 1 m zusätzlich zu den weißen Reflektoren nach vorn über ein weißes Licht verfügen müssen. Das war auch der Passus, auf den sich Jürgen in seinem Anfangsbeitrag bezog. Diese lichttechnische Anforderung für Anhänger breiter als 1 m besagt implizit, dass diese auch zulässig sind.
Gruß
Thomas

Edited by Thomas S (11/16/17 09:21 AM)
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#1310947 - 11/16/17 09:23 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: Thomas S]
derSammy
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Wobei diese Dinge zu den Beleuchtungsvorschriften von Anhängern meines Wissens brandneu (sprich aus diesem Jahr) sind. Für alle älteren Hänger gilt ne Übergangsfrist.

Naja, und wie immer ist der Grundsatz: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt". Der Paragraph ist lediglich ein weiteres Indiz dafür, dass es kein Verbot geben kann/sollte.
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#1310948 - 11/16/17 09:23 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Nordlicht
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Ich wurde auf 'ner anderen Seite fündig, hab sie aber im Moment nicht griffbereit. Aber diesen Paragraphen mit den Abmessungen gab es auch in Deutschland.
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#1310956 - 11/16/17 09:53 AM Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite [Re: derSammy]
Thomas S
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In Antwort auf: derSammy
Wobei diese Dinge zu den Beleuchtungsvorschriften von Anhängern meines Wissens brandneu (sprich aus diesem Jahr) sind. Für alle älteren Hänger gilt ne Übergangsfrist.


Ja, das steht in Absatz 6. Demnach gilt die Regelung für Anhänger nicht, die vor dem 1.1.18 in den Verkehr gebracht wurden.
Gruß
Thomas
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