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#114381 - 09/10/04 06:02 AM
Es kommt wir was entgegen
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Hallo zusammen Gestern war ich mit meinem Rennrad unterwegs. Auf einer schmalen Strasse in einer unübersichtlicher Kurve kommt mir plötzlich ein Mähdrescher entgegen, der die ganze Strassenbreite benötigte. Ich auf die Klötze und kurz vor dem Aufprall schaffte ich es noch in den Strassengraben zu fahren. Glück gehabt. Nun eine etwas rechtliche Frage. Wer wäre Schuld gewesen, wenn es zu einem Zusammenstoss gekommen wäre? Nebenbei: Mir ist klar, dass man überall mit einem Hinderniss rechnen muss, und seine Geschwindigkeit so anpassen muss, dass man im Notfall anhalten kann. Hier war es aber so, dass das "Hindernis" sogar noch auf meiner Seite entgegenkam. Gruss Michi www.bikevisions.ch.vu
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#114387 - 09/10/04 06:33 AM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: Michi]
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Monte
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Über die Schuldfrage will ich mich nicht äussern, aber es gibt eine sogennante kausale Haftpflicht für Motorfahrzeuge, d.h. dass der Motorfahrzeughalter bei einem Unfall mit einem nicht motorisierten Fahrzeug oder einem Fussgänger prinzipiell einmal haftet (SVG 58/ohne Verschulden!). Nur wenn dem "Gegner" (also in dem Fall dir) ein massives Verschulden nachgewiesen werden kann, müsste er ein Teil der Kosten übernehmen (SVH 59). aber nie alles.
Das ist auch der Grund, warum für Motorfahrzeuge von Gesetzes wegen eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist.
Bei Körperverletzung wird von Gesetz (Offizialdelikt) wegen ein Verfahren eingeleitet. Also entscheidet der Richter und nicht irgend eine Versicherung. Deine Chancen zu deinem Recht zu kommen wären also recht gut gewesen.
Was ich aber nicht weiss, ist die Frage wie weit in diesem Fall spezielle Regelungen für solche Fahtrzeuge bestehen (Überbreite).
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#114391 - 09/10/04 06:48 AM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: Michi]
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Underway in Germany
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Hi, wenn der Drescher das Schneidwerk noch angebaut hatte, ich gehe davon aus das es kein Oldie mit nur 2,5m Schnittbreite war, hätte er gar nicht auf öffentlicher Straße fahren dürfen. Wie sich das mit den Motorfahrzeugen verhällt, keine Ahnung. Ein Drehmäscher gilt als selbstfahrende Arbeitsmaschiene.
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#114568 - 09/11/04 09:03 AM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: Michi]
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Nebenbei: Mir ist klar, dass man überall mit einem Hinderniss rechnen muss, und seine Geschwindigkeit so anpassen muss, dass man im Notfall anhalten kann. Hier war es aber so, dass das "Hindernis" sogar noch auf meiner Seite entgegenkam. Tut mir leid, aber bei mir geht da der Hut hoch. Was wäre, wenn auf Deiner (!) Seite ein kleines Kind läuft? Ich bin eine weile LKW gefahren und habe im Strassenverkehr sehr viel gesehen. Ich fahre seit neuestem wieder Moped (535ccm). Ich bin schon viele Pässe mit dem Rad rauf- und runter. Aber so Grundregeln, wie auf halbe Sichtweite zum halten kommen, sollte man einfach beachten. Bestehe nicht auf Deine (!) Seite, sondern rechne mit allem. Beppo Da gab es mal ein Urteil (in D): Jemand ist im Nebel auf einen getarnten Panzer auf der Autobahn aufgefahren, der Autofahrer war Schuld. Leider kein Link.
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#114673 - 09/11/04 09:32 PM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: Anonymous]
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Deine Chancen zu deinem Recht zu kommen wären also recht gut gewesen.
Bringt es dir etwas, wenn auf deinem Grabstein steht "Aber er war im Recht?"
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#114714 - 09/12/04 09:38 AM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: Beppo]
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Hallo Beppo Ja, Du hast recht, man muss wirklich mit allem rechnen auf der Strasse. Auf halbe Sichtweite bremsen zu können sollte man immer können. Ich war mir ehrlich gesagt nicht bewusst, dass mir etwas auf der ganzen Strassenbreite entgegenkommen kann. Bei einem Auto oder Laster hätte ich keine Probleme gehabt noch auf der Strasse daran vorbeizufahren. Ich nehme mich aber auch etwas in Schutz, denn bei einem Kind, das auf der Strasse läuft hätte ich ausweichen können. (Konnte ich ja auch beim Mähdrescher, nur war halt auf der Strasse kein Platz dazu) Wenn Du ein Kind meintest, das mir in die Strasse hineinläuft denke ich, dass dies auch auf übersichtlicher Strasse Glückssache gewesen wäre ob ich ausweichen kann oder nicht. Anhalten auf halbe Sichtdistanz würde da wohl auch nicht viel bringen. In diesem Sinne Gruss Michi www.bikevisions.ch.vu
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#114715 - 09/12/04 09:43 AM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: moevve]
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Hallo moevve Mir ist klar, dass ich als Radler meist der Schwächere bin und man im Falle eines Zusammenstosses immer den Kürzeren zieht. Es ging mir ja rein nur um die Rechtsfrage, worauf dann auch geantwortet wurde. Gruss Michi www.bikevisions.ch.vu
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#116591 - 09/21/04 11:11 AM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: Michi]
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Hi,
keine Ahnung wer Schuld ist, im rechtlichen Sinn. Aber bei uns läuft seit Jahrzehnten die Sendung der siebte Sinn im Fernsehen. Und alljährlich im Herbst wird den Autofahrern mal wieder gezeigt, dass Erntefahrzeuge auf den Straßen sein können. Wenn man das sieht kommt die allgemeine ja klar, weis ich doch Einstellung, aber wenn man dann um die Ecke biegt wird’s doch wieder sehr deutlich, dass man nicht aufgepasst hat.
Aber hauptsächlich: Glückwunsch zum Ausweichmanöver. Hoffe an Dir und am Rad ist alles heil geblieben.
Baldi
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#116610 - 09/21/04 12:09 PM
Re: Es kommt wir was entgegen
[Re: Michi]
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TiVo
Unregistered
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Moin ich gehe mal von meinem (durch die deutsche StVO geprägtem) Rechtsempfinden aus.
Vermutlich würde die Schuldfrage in deinem Fall geteilt. Der Mähdrescher hat die Hauptschuld, da er auf deine Seite ragte. Dies müsste er grundsätzlich absichern, und im Extremfall in uneinsichtigen Verkehrssituationen, müsste er jemand vorschicken, der ihm bestätigt, dass die Luft rein ist.
Du bekämest aber auch eine Teilschuld, da Du nicht in der Lage warst, im angemessenen Abstand zum stehen zu kommen. Also zu hohe Geschwindigkeit.
Vielleicht (aber hier rate ich) läge die Schuldverteileung bei 80/20 oder so was.
Hinzu käme, dass der Zusammenprall den Mähdrescherfahrer einen Eimer Seifenlauge zum säubern und einen Lackstift zum ausbessern, dich hingegen das Leben kosten würde.
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