Servus Rolf
Ich kann dein Verhalten vollkommen verstehen. Wer möchte sich schon in seiner Freizeit unnötig mit der Polizei herumärgern?
Meiner Meinung nach warst du aber im Recht und hättest nichts zu befürchten gehabt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei wegen einer Hängematte im Wald gekommen wäre.
Möglicherweise bin ich in einen privaten Wald geraten und er der Besitzer, bzw. ein Anhang von dem, einen Zaun habe ich jedenfalls nicht übertreten.
Bundeswaldgesetz § 14 (1)
"Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet."
Zwischen Staatsforst und privatem Wald gibt es in dieser Hinsicht keinen rechtlichen Unterschied.
Also, beim nächsten Mal nicht gleich nachgeben...
Grüße
Gregor