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#1129570 - 05/13/15 10:19 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Ansonsten: Mit Google kennst du dich ja aus. Einfach mal "GPS Tracker" eingeben, da werden dir zahlreiche Produkte angeboten. Z.B. bei PEARL. Diese Teile sind doch so auffällig, dass ich sie als Dieb gleich abreißen und in die Ecke werfen würde. Ich hab mal eben die Größe eines Modells rausgesucht: 7cm*4cm*2cm. In der Werkzeugtasche, der Satteltasche oder unter dem Sattel versteckt, ist das meines Erachtens nicht auffällig. Obendrein kann man das Teil noch zerlegen und das Gerät eventuell fahrradgetarnter verstauen.
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#1129571 - 05/13/15 10:21 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: Uli]
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Die Teile bieten genauso keinen Schutz vor einem Diebstahl, wie eine Versicherung keinen Schutz davor bietet. Es geht nur darum, was passiert, nachdem das Rad geklaut wurde. Hat jemand behauptet, dass die Dinger ein Diebstahlschutz wären? Es geht einzig darum die Chance zu erhöhen einen Fahrraddiebstahl aufzuklären und das Rad danach wieder zubekommen. Mittlerweile wurden doch viele von den Trackern in Autos, Boten, usw. verbaut (wo sie ja einfacher unauffällig unterzubringen sind). Hat keiner eigene Erfahrungen damit, wie die Sache nach einem Diebstahl weiterlief?
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#1129572 - 05/13/15 10:29 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Mittlerweile wurden doch viele von den Trackern in Autos, Boten, usw. verbaut (wo sie ja einfacher unauffällig unterzubringen sind). Hat keiner eigene Erfahrungen damit, wie die Sache nach einem Diebstahl weiterlief? Wenn du anstatt immer neue Vermutungen aufzustellen meine Links mit den Fakten gelesen hättest, würdest du das niederschmetternde Ergebnis kennen.
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#1129575 - 05/13/15 10:34 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Ich hab mal eben die Größe eines Modells rausgesucht: 7cm*4cm*2cm. In der Werkzeugtasche, der Satteltasche oder unter dem Sattel versteckt Wie ist das dann mit dem GPS-Empfang? Obendrein kann man das Teil noch zerlegen und das Gerät eventuell fahrradgetarnter verstauen. Kämst du auch auf die Idee, GPS-Geräte und Smartfons zu zerlegen, damit sie handlicher werden?
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#1129585 - 05/13/15 11:28 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Wenn du anstatt immer neue Vermutungen aufzustellen meine Links mit den Fakten gelesen hättest, würdest du das niederschmetternde Ergebnis kennen. Diesen Vorwurf bringst du oft. Das Problem ist, dass deine Links oft nicht nur die Antwort (wenn überhaupt) auf eine Frage enthalten, sondern oft Antworten auf hunderte Fragen, die man gar nicht gestellt hat. Gern verweist du auch auf Videobeiträge, die zumindest unter deiner Mitwirkung entstanden sind. Ich ordne das dann mal unter "deiner Meinung" ein, nicht zwangsläufig als fundierte Tatsache, die man nicht auch anders sehen könnte. Im bisherigen Faden hat du auf die Spybike-Seite verlinkt - dies habe ich zur Kenntnis genommen und darauf kannst du dich anscheinend nicht beziehen. Der zweite Link ging zu einm kurzen WDR-Beitrag, wo in erster Linie die Technik vorgestellt wurde. Aber in der kurzen Zeit keineswegs differenziert diskutiert werden konnte. Den Fall von dem Motorrollerdiebstahl nach Holland kenne ich. Diesen Fall dann aber als "Paradebeispiel für das niederschmetternde Ergebnis" darzustellen, finde ich vage. Nicht jedes gestohlene Rad landet gleich im Ausland. Und für einen Anfangsverdacht sollte die Trackermeldung eines gestohlenen Rades reichen - oder mag mich da ein hiesiger Polizist korrigieren? Dass die Strafverfolgung grenzüberschreitend in dieser Sache etwas holperiger läuft, ist klar. Hab ich noch etwas übersehen? Dann bist du sicher so nett das noch mal zu verlinken. Das kannst du doch so gut.
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#1129587 - 05/13/15 11:36 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Ich hab mal eben die Größe eines Modells rausgesucht: 7cm*4cm*2cm. In der Werkzeugtasche, der Satteltasche oder unter dem Sattel versteckt Wie ist das dann mit dem GPS-Empfang? Solange es sich nicht um einen Stahlsattel handelt, sehe ich da eher kein Problem. Wie es praktisch aussieht, müsste man mit dem Gerät testen. Aber ein gutes GPS-Gerät funktioniert bei geringfügiger Abschottung auch noch. Obendrein kann man das Teil noch zerlegen und das Gerät eventuell fahrradgetarnter verstauen. Kämst du auch auf die Idee, GPS-Geräte und Smartfons zu zerlegen, damit sie handlicher werden? Wieso sollte ich? Es geht nicht um Handlichkeit, sondern die getarnte Montage am Rad. Beim Tracker spricht einiges dafür, an das Innenleben ran zu gehen. Z.B. um den schmalbrüstigen Akku über den Forumsladerakku zu versorgen. Der beklaute Motorrollerfahrer hätte seinen Tracker z.B. auch an der Mopedbatterie anschließen können, anstatt das Gerät nerviger Weise regelmäßig zu laden. Dieser Tracker hat Dimensionen, die ihn nach erfolgreicher Gehäusedemontage im Steuerrohr verschwinden lassen könnten. Warum ich GPS-Gerät oder Smartphone zerlegen sollte, erschließt sich mir nicht (obwohl ich auch beides schon gemacht habe).
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#1129598 - 05/13/15 12:29 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Polizei und Staatsanwalt machen nix. Hatte ich das nicht auch verlinkt?
Meine Recherche für diese meine Auftritte sind so tiefgreifend, dass ich mir hinterher ein fundiertes Urteil bilden kann.
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Edited by StephanBehrendt (05/13/15 12:36 PM) |
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#1129603 - 05/13/15 01:01 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Polizei und Staatsanwalt machen nix. Hatte ich das nicht auch verlinkt? Ich kann nicht sagen, ob du das in diesem oder einem anderen Thread verlinkt hast - sei´s drum. Aber gibt es eine juristische Erklärung für das Nichttätigwerden der Polizei und der Staatsanwaltschaft? Bernd
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#1129613 - 05/13/15 01:50 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Polizei und Staatsanwalt machen nix. Hatte ich das nicht auch verlinkt?
Willst du uns diese Stelle nicht mal verlinken? Ansonsten schließe ich mich natürlich der Frage meines Vorredners an: Hat das Nichtstun (generell der Fall oder Einzelfallerfahrungen) eine juristische Grundlage oder ist dies eher ein Fall von Nichtwollen?
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Edited by derSammy (05/13/15 01:50 PM) |
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#1129675 - 05/13/15 08:27 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Die Polizei hat nicht die Kapazitäten, um allen Straftaten nachzugehen und setzt daher Prioritäten. Fahrradiebstahl scheint ziemlich weit hinten zu stehen.
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#1130091 - 05/17/15 07:52 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Polizei und Staatsanwalt machen nix. Hatte ich das nicht auch verlinkt?
Willst du uns diese Stelle nicht mal verlinken? Ansonsten schließe ich mich natürlich der Frage meines Vorredners an: Hat das Nichtstun (generell der Fall oder Einzelfallerfahrungen) eine juristische Grundlage oder ist dies eher ein Fall von Nichtwollen? Mit der simplen Eingabe der Stichwörter "Fahrraddiebstahl" und "Durchsuchungsbeschluss" in eine Suchmaschine kämest du selber schneller zu den Quellen: hier Dursuchungsbeschlüsse sind an hohe Auflagen gebunden, da eine Wohnung zu einem geschützten Bereich der dort wohnenden Menschen gehört. Die bloße Vermutung, dass ein geklautes Fahrrad in einer größeren Wohnanlage stehe, bloß weil das letzte GPS-Signal von dort kam, dürfte nie für einen Dursuchungsbeschluss aller Wohnungen ausreichend sein. Anders sähe es aus, wenn eine dort gemeldete Person schon wegen vergleichbarerer Delikte auffällig wurde. Die Polizei kommt bei Wohnungseinbruch, meist auch die Kripo. Bei Fahrraddiebstahl musst du bekanntermaßen selber zur Polizei gehen. Unterschiedliche Delikte wurden in der Tat immer schon unterschiedlich intensiv verfolgt. Es erstaunt mich, dass du dich darüber wunderst. Mehr über Fahrraddiebstahl und die Randbereichen wird man vermutlich am 17. und 18. Mai in mehereren Sendungen auf WDR Funk und TV sehen und hören können. Hier der Link. Ja, ich werde dort sicherlich wieder präsent sein, auch mit Hintergrundinfos an die Redaktionen.
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#1130124 - 05/17/15 10:31 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Wenn das Rad in Meschenich auf einem Balkon im 15. Stock steht, dürfte es mit allgemeinen Durchsuchungsbeschlüssen für den ganzen Komplex schwierig sein. Aber immerhin kann das Rad auch in einem Schuppen oder einem Einfamilienhaus stehen. Reicht auch in diesem Fall die GPS-Spur nicht für einen Durchsuchungsbeschluss? Dass unterschiedliche Straftaten unterschiedlich intensiv verfolgt werden ist bekannt. Aber die Spur eines GPS- (nichtnur GSM-) Trackers ist shon ein sehr starkes Indiz, dass sich das gestohlene Objekt an besagter Stelle befindet. Ich sehe nicht, warum dies nicht einen Durchsuchungsbeschluss rechtfertigen würde. Zumindest sollte es aber reichen, dass die Polizei mal das Objekt aufsucht und 'nachhakt'.
Mir geht es nicht darum, die Tracker als 'große Lösung' zu bejubeln, sondern ich will lediglich wissen, ob sich meine Chance das Rad wieder zu bekommen mit den Dingern erhöht. Dass viele Szenarien denkbar sind, wo der Tracker wirkungslos bleiben wird, liegt auf der Hand. Für die Polizei besteht übrigens nicht nur die realistische Chance zur Aufklärung eines Diebstahls, sondern, da Raddiebe häufig bandenmäßig agieren, zumindest potentiell zur Aufklärung einer ganzen Diebstahlserie.
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#1130173 - 05/18/15 08:42 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Aber immerhin kann das Rad auch in einem Schuppen oder einem Einfamilienhaus stehen. Reicht auch in diesem Fall die GPS-Spur nicht für einen Durchsuchungsbeschluss? Die Stelle der letzten Ortung muss mitnichten der aktuelle Standort des Fahrrads sein. Interessanter finde ich die Version von SpyLamp im Ahead-Vorbau. Sie wäre wesentlich zerstörungssicherer und unauffälliger als die dökrige (und in D nicht verkaufsfähige) Rückleuchte. Sie wird seit Jahren angekündigt aber kommt nicht. Wenn man die Stromversorgung über den NaDy hinkriegte, wäre das Problem des wöchentlichen Nachladens gelöst. Allerdings handelt man sich ein neues Problem ein: zum Initialisieren und Aktualisieren der Software muss man das Teil mit einem Rechner verbinden. Die Rückleuchte muss und kann man dafür und zum Laden abschrauben (bis die Schraube nach wenigen Malen ausgeleiert ist).
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#1130176 - 05/18/15 09:03 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Aber immerhin kann das Rad auch in einem Schuppen oder einem Einfamilienhaus stehen. Reicht auch in diesem Fall die GPS-Spur nicht für einen Durchsuchungsbeschluss? Die Stelle der letzten Ortung muss mitnichten der aktuelle Standort des Fahrrads sein. Nicht, wenn die letzte Ortung schon eine Weile her ist. Aber soweit ich das verstanden habe, kann man die Tracker per SMS dazu auffordern, den Standpunkt anzugeben. Und da hat man dann eine beliebig zeitnahe Auskunft. Wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft in der Sache Mitarbeitswillen zeigt, dann kann sie sogar selbst diese Ortsangabe anfordern. Interessanter finde ich die Version von SpyLamp im Ahead-Vorbau. Sie wäre wesentlich zerstörungssicherer und unauffälliger als die dökrige (und in D nicht verkaufsfähige) Rückleuchte. Sie wird seit Jahren angekündigt aber kommt nicht.
Hm, also dort kann ich die AHead-Variante anscheinend bestellen. Sehr gut geeignet scheint mir auch die Sattelstützvariante, zumal da anscheinend noch etwas mehr Volumen für die Elektronik zur Verfügung steht. Aber diese Variante scheint bisher nicht lieferbar. Und hier kann ich mir vorstellen, dass es Stabilitätsprobleme gibt. Sattelstützen mit integriertem Rücklicht sind ja auch schon weggebrochen. Und auch wenn du das gern hättest: Verkaufsfähig (im betriebswirtschaftlichen Sinne) ist das Rücklicht. Wahrscheinlich ist sogar die Befestigung am Rad legal. Was wohl nicht im Sinne der StVO ist, ist der (zumindest alleinige) Betrieb als Rückleuchte. Wenn man die Stromversorgung über den NaDy hinkriegte, wäre das Problem des wöchentlichen Nachladens gelöst.
Geht im Steurerrohr sicher einfacher als bei der Sattelstütze. Im Prinzip braucht es ja nicht viel mehr als einen Lader auf der Basis des Minimalladers. Ich nehme an, dass die Entwickler bisher eher auf den Sportradmarkt fokusiert waren und die Nachladevariante nicht weiter verfolgt haben. Allerdings handelt man sich ein neues Problem ein: zum Initialisieren und Aktualisieren der Software muss man das Teil mit einem Rechner verbinden. Die Rückleuchte muss und kann man dafür und zum Laden abschrauben (bis die Schraube nach wenigen Malen ausgeleiert ist).
Ich hatte die Geräte noch nicht in der Hand. Aber grundsätzlich ist die Konfiguration über SMS möglich. Das heißt nach dem Einlegen der SIM ist es nicht nötig, weiter an die Hardware ran zu müssen. Softwareupdates sind bei so übersichtlicher Elektronik hoffentlich nicht regelmäßig nötig (bei einem Neuprodukt aber natürlich nie ausgeschlossen). Aber selbst wenn, dann könnte man die auch über das GSM/UMTS-Netz bewerkstelligen.
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#1130183 - 05/18/15 09:31 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Ich hatte die Geräte noch nicht in der Hand. Aber grundsätzlich ist die Konfiguration über SMS möglich. Mich interessiert die Theorie wenig. Ich bewerte die auf dem Markt befindlichen Produkte.
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#1130184 - 05/18/15 09:39 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Und auch wenn du das gern hättest: Verkaufsfähig (im betriebswirtschaftlichen Sinne) ist das Rücklicht. Es wird für die Nutzung am Fahrrad ausgelobt, also muss es den Vorschriften entsprechen. Der Händler macht sich beim Verkauf strafbar.
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#1130196 - 05/18/15 10:41 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Mich interessiert die Theorie wenig. Ich bewerte die auf dem Markt befindlichen Produkte. Zumindest diese Bedienungsanleitung unterstellt, dass ein regelmäßiger Zugang zur Hardware für die Konfiguration des Trackers nicht nötig sei.
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#1130197 - 05/18/15 10:44 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Es wird für die Nutzung am Fahrrad ausgelobt, also muss es den Vorschriften entsprechen. Der Händler macht sich beim Verkauf strafbar. Diese Diskussion hatten wir schon oft. Solange der Händler den Verkauf nicht dezidiert als "zulässiges Rücklicht für den Einsatz im Bereich der StVO" vorgaukelt, macht er sich nicht strafbar. Ein kleiner Aufdruck "im Rahmen der StVO nicht als Rücklicht freigegeben" und schon kann der Verkauf beginnen. Ob der Kunde das Rücklicht dann nicht nur beim Mountainbiken auf der eigenen Alm, sondern auch im Straßenverkehr einsetzt, muss er selbst verantworten.
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#1130210 - 05/18/15 11:26 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Es wird für die Nutzung am Fahrrad ausgelobt, also muss es den Vorschriften entsprechen. Der Händler macht sich beim Verkauf strafbar. Diese Diskussion hatten wir schon oft. Solange der Händler den Verkauf nicht dezidiert als "zulässiges Rücklicht für den Einsatz im Bereich der StVO" vorgaukelt, macht er sich nicht strafbar. Ein kleiner Aufdruck "im Rahmen der StVO nicht als Rücklicht freigegeben" und schon kann der Verkauf beginnen. Gerichte teilen deine Ansicht nicht. Es reicht, wenn der Händler den Anschein erweckt, es könne fürs Fahrrad geeignet sein.
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Edited by StephanBehrendt (05/18/15 11:30 AM) |
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#1130213 - 05/18/15 11:34 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Wie definierst du Fahrrad?
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#1130219 - 05/18/15 11:57 AM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Kannst du nicht selber mal ein wenig mit einfachen Suchwörtern recherchieren? Wie ich Fahrrad definiere, ist im Übrigen vollkommen irrelevant.
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#1130227 - 05/18/15 01:07 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Auch wenn mir das aktuelle Urteil unbekannt war: Es kommt immer noch auf das "wie" an. Es gibt kein Handelsverbot für nicht STVZO-konforme Beleuchtung in Deutschland sondern lediglich ein Verbot bei entsprechend beworbenen Produkten zu suggerieren, sie dürften zulässig im Rahmen des Geltungsbereichs der StVO eingesetzt werden. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass eine BigBang verboten sei und auch nervige Billigblinklichter, mit denen man seinen Hund (oder auch das Rad...) zur Diskokugel umrüsten kann, wird es weiterhin geben.
Die Fahrraddefinition ist nicht irrelevant, weil z.B. die BigBang auch weiterhin als dezidierte MTB-Leuchte ohne Straßenzulassung beworben werden darf.
Ich will die Chinafunzeln nicht verteidigen und hinterfrage jeden kritisch, der soetwas kauft. Aber die Vehemenz, mit der du immer "verboten" durch die Gegend prosaunst, ist zumindest was die grundsätzlichen Handelsmöglichkeiten betrifft, so nicht richtig.
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Edited by derSammy (05/18/15 01:10 PM) |
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#1130234 - 05/18/15 01:53 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Auch wenn mir das aktuelle Urteil unbekannt war: Es kommt immer noch auf das "wie" an. Es gibt kein Handelsverbot für nicht STVZO-konforme Beleuchtung in Deutschland sondern lediglich ein Verbot bei entsprechend beworbenen Produkten zu suggerieren, sie dürften zulässig im Rahmen des Geltungsbereichs der StVO eingesetzt werden. Für das Verbot des Feilbietens ist grundsätzlich lediglich die objektive Verwendungsmöglichkeit als Fahrradlicht ausschlaggebend; eine Radhalterung als Beigabe ist also ausreichend für ein Verbot. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass eine BigBang verboten sei Richtig, es gab sie (sie scheint nicht mehr lieferbar?) meines Wissens immer in einer zugelassenen Version. Die Fahrraddefinition ist nicht irrelevant Meine Definition von Fahrrad (nach dieser fragtest du) ist irrelevant. Aber die Vehemenz, mit der du immer "verboten" durch die Gegend prosaunst, ist zumindest was die grundsätzlichen Handelsmöglichkeiten betrifft, so nicht richtig. Die abgemahnten Händler sehen das sicher anders.
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#1130241 - 05/18/15 02:31 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Auch wenn mir das aktuelle Urteil unbekannt war: Es kommt immer noch auf das "wie" an. Es gibt kein Handelsverbot für nicht STVZO-konforme Beleuchtung in Deutschland sondern lediglich ein Verbot bei entsprechend beworbenen Produkten zu suggerieren, sie dürften zulässig im Rahmen des Geltungsbereichs der StVO eingesetzt werden. Für das Verbot des Feilbietens ist grundsätzlich lediglich die objektive Verwendungsmöglichkeit als Fahrradlicht ausschlaggebend; eine Radhalterung als Beigabe ist also ausreichend für ein Verbot. Grundlage ist der §22, Absatz 2 StVO - und dort lese ich nichts von der "objektiven Verwendungsmöglichkeit". Diese ist im Übrigen auch sehr schwer zu überprüfen. Zum einen kann es wie gesagt nicht Anliegen der StVO sein, den Handel mit Produkten zu verbieten, die nichts mit der StVO zu tun haben (wie z.B. Sportgerätebeleuchtung), zum anderen ist die Frage, was überhaupt mit "objektiver Verwendungsmöglichkeit" gemeint ist. Klassische Zusatzbeleuchtung wird an einem vertikalen Rohr (=Lenker befestigt). Dies dürfte eine Standardbefestigungsart sein, die keineswegs fahrradspezifisch sein muss. Kinderwagen wurden hier schon von findigen Anbietern angeführt, aber hier darf man gern auch weiter denken. Drehen wir den Spieß doch mal um, bist du der Meinung, dass diese Produktwerbung legal ist? Meine Definition von Fahrrad (nach dieser fragtest du) ist irrelevant.
Nein, deine sicher nicht. Aber die Forumlierung "Fahrradlicht" setzt implizit voraus, dass wir wissen, worüber wir sprechen, wenn wir von Fahrrad reden. Gehe ich recht in der Annahme, dass sämtliche Akkubeleuchtungen für mein imaginäres Bahnrad illegal erworben sein sollten? Ich muss allerdings zugeben, dass viele Händler ihre Shops umgestaltet zu haben scheinen und wohl in irgendeiner Art auf das OLG-Urteil reagiert zu haben scheinen. Bei bike-components findet man die nicht-StVZO-Lampen unter der Rubrik "Helmlampen", obwohl viele davon offensichtlich auch zur Lenkermontage geeignet sind.
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Edited by derSammy (05/18/15 02:32 PM) |
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#1130245 - 05/18/15 02:57 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Dann käm es auf die Auslegung des Richters an falls Bike Components mit strafbewehrter Unterlassungserklärung abgemahnt wird. Die Wahrscheinlichkeit ob so eine Abmahnung durchgeht kann nur ein Jurist beurteilen. Ich als Händler würd auf den Umsatz mit so einem Produkt verzichten. Im Schadensfall kann das teuer werden.
Aber das ist meine Meinung.
Gruß Detlef
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#1130247 - 05/18/15 03:06 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Grundlage ist der §22, Absatz 2 StVO - und dort lese ich nichts von der "objektiven Verwendungsmöglichkeit". Du solltest wohl besser die Begründung des OLG Karlsruhe und dessen verlinkten Gesetze und Verordnungen lesen.
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#1130254 - 05/18/15 03:26 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: StephanBehrendt]
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Grundlage ist der §22, Absatz 2 StVO - und dort lese ich nichts von der "objektiven Verwendungsmöglichkeit". Du solltest wohl besser die Begründung des OLG Karlsruhe und dessen verlinkten Gesetze und Verordnungen lesen. Ist das frei zugänglich? Ich habe nur Sekundärquellen gefunden. Ich kenne die konkrete Werbung des Verurteilten nicht. Wenn da ein Bild mit einem offensichtlichen Freizeitrad und der Funzel drauf war, dann rechtfertigt der §22 (2) wohl das Verkaufsverbot. Denn es ist ja Anliegen dieses Paragraphen die Sicherheit des (deutschen) Verkehrs zu schützen. In den Sekundärquellen hieß es, die Werbung hätte auf die Verwendung an einem Fahrrad im Straßenverkehr abgezielt. Was mir einfach nicht in den Kopf will, dass der Verkauf von Scheinwerfern verboten sein sollte, die überhaupt nicht im Bereich der StVO eingesetzt werden sollen. Denn wenn man die Logik umdreht, dann dürfte man legal keinen brauchbaren Scheinwerfer für eine Dirtjump-Anlage, MTB-Rennstrecke, etc. erwerben können. Auch Reiseradler, die z.B. eine Tour durch Patagonien planten, dürften dann in Deutschland Scheinwerfer für ihre Räder nicht legal erwerben, die aber in Patagonien dann zulässig wären.
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Edited by derSammy (05/18/15 03:28 PM) |
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#1130335 - 05/18/15 08:09 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: derSammy]
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Guten Abend,
das sind ja einige spannende Beiträge hier - erst mal vielen Dank für die rege Diskussion und die unterschiedlichen Standpunkte.
Ich habe bei meinem Hausrat-Versicherer nun einfach mal eine Vertragsanpassung angefragt, in der das Fahrrad mit 4% der Versicherungssumme angesetzt werden soll.
Ich kann mein Rad zwar mit einem ABUS Bordo Granit X-Plus und mit einem ABUS Granit Bügelschloss abschließen, aber ich kann es nicht immer anschließen.
Wir waren neulich Abend essen, die ersten 20 Minuten war ich nervös und wollte immer prüfen, ob mein Rad denn noch da ist. Das hat mich schon ziemlich genervt.
Andersherum gesagt, sind mir die ca. 80 EUR Mehrkosten im Jahr (wenn ich es denn über die Hausratversicherung laufen lasse) das etwas ruhigere Gewissen wert - natürlich kann das Rad nach wie vor gestohlen werden aber so ist zumindest der finanzielle Verlust geringer (immer davon ausgehend, dass der Fall eintritt).
Wenn ich darüber nachdenke, wie viel Geld ich für "Essen gehen", "HP Microserver GEN 8", "Sat-Receiver", "Fernseher" und allen weiteren Kram ausgebe, da finde ich ca. 80 EUR Mehrkosten im Jahr "angemessen", sofern mich denn die Vertragsunterlagen zufrieden stimmen.
Die technische Lösung über einen GPS Tracker bewahrt natürlicht nicht vor der finanziellen Belastung, ich finde es technisch einfach super interessant.
Vielen Dank nochmal!
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#1130354 - 05/18/15 08:46 PM
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?
[Re: DasMoritz]
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Ich kann mein Rad zwar mit einem ABUS Bordo Granit X-Plus und mit einem ABUS Granit Bügelschloss abschließen, aber ich kann es nicht immer anschließen.
Eventuell bringt es auch etwas für dein Gewissen, das Bügelschloss noch mit einem Schlaufenkabel zu kombinieren? Wiegt und kostet nicht viel, ist in Sachen Anschließen aber immer noch besser als nix. Natürlich sollte man sich bewusst sein, dass die Schlaufe eher Geschenkbandcharakter hat (also wo immer möglich mit Bügel anschließen!), aber zumindest den Gelegenheitswegtrager hält es ab.
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