Hinweis: mit 3x Batterien ist die StVZO- Zulassung nur für RR< 11kg, mit 3x Akku für jegliches Rad
Zumindest in der Theorie. Kannst du dir vorstellen dass jemand bei einer Kontrolle prüft ob Batterien und Akkus drin sind? Abgesehen davon weiß ich aus Erfahrung, dass Wortlaut und Auslegung von Gesetzen 2 Paar Schuhe sein können. Nur weil die Formulierung im §67 etwas unglücklich ist, muss das nicht heißen, dass man eine Strafe aufgebrummt bekommt, weil man in einer Leuchte mit Prüfnummer Batterien mit 4,5V hat.
Möchte allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass mein Beitrag keine Rechtsberatung ist